Links zu Fachinformationen
ELER-finanzierte Förderrichtlinien
Die Umsetzung der ELER-finanzierten Interventionen erfolgt in Sachsen über fachspezifische Förderrichtlinien. Über nachfolgende Links gelangen Sie zu den jeweiligen Förderrichtlinien sowie zu weiterführenden Informationen der Fachreferate.
- Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)«
- Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
- Förderrichtlinie »Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)«
- Förderrichtlinie »LEADER (FRL LEADER/2023)«
- Förderrichtlinie »Natürliches Erbe (FRL NE/2023)«
- Förderrichtlinie »Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)«
- Förderrichtlinie »Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN 2023)«
Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird über das EPLR 2014–2020 finanziert. Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie auf folgender Seite: Links zu Fachinformationen EPLR 2014-2020
Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen / Antragstellung
Anträge können nur innerhalb der Aufruffrist gestellt werden.
Die Aufruffrist nach Teil C II. – Existenzgründungen und Hofnachfolgen beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.03.2024.
Die Aufruffrist nach Teil C I. – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe beginnt am 18.03.2024 und endet am 31.07.2024.
Im Bereich FRL NE 2023 findet für weite Teile eine kontinuierliche Antragstellung statt. Weitere Informationen finden Sie auf den nachstehenden Seiten. Darüber hinaus finden für einige Teilbereiche Aufrufe zur Antragstellung statt:
- Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1) - Ende der Aufruffrist: 02.09.2024
- Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (C.2) nichtinvestive Sensibilisierungsmaßnahmen - Ende der Aufruffrist: 15.08.2024
- Natura 2000-Gebietsbetreuung (B.2) - Ende der Aufruffrist: 16.09.2024