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Hintergrundinformationen

Verhaltenskodex der EU-Zahlstelle Sachsen

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird im Wege der geteilten Mittelverwaltung durch die Mitgliedstaaten vollzogen. Die Mitgliedstaaten nehmen diese Aufgabe durch zugelassene Zahlstellen wahr, die den unionsrechtlichen Vorgaben unterliegen. Das Unionsrecht schreibt ab dem 1. Januar 2023 in der Verordnung (EU) 2022/127, Anhang I, Nummer 1, Buchstabe B. „Personal“ ein neues, zusätzliches Zulassungskriterium vor, welches zwingend durch die Zahlstellen zu erfüllen ist: die Implementierung eines Verhaltenskodex mit dem Schwerpunkt Ethik und Integrität.

Bei der Verfassung des Verhaltenskodex für die Zahlstelle Sachsen wurde sich am Europäischen Kodex für eine gute Verwaltungspraxis orientiert, der für die Organe der EU gilt. Der vorliegende Verhaltenskodex ist kein rechtsverbindliches Instrument. Allerdings überschneiden sich weite Teile des Verhaltenskodex mit ohnehin geltenden nationalen bzw. länderspezifischen Regelungen. Dies bedeutet, dass mit diesem Verhaltenskodex keine neuen Regelungen geschaffen werden, sondern lediglich die Grundsätze des ohnehin geltenden Rechts sowie z. T. von Selbstverständlichkeiten zusammengefasst werden.

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