Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – FRL AUK/2023
Aktuelle Informationen und Hinweise
Aktuell noch laufendes beihilferechtliches Genehmigungsverfahren der FRL AUK/2023 Teil B (Biotoppflegemahd mit Erschwernis)
Das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren für die FRL AUK/2023 Teil B (Biotoppflegemahd mit Erschwernis) ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Union wird bis zum 01.08.2023 erwartet.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Hinweise:
- Eine Versendung von Teilnahmebestätigungen ist erst nach Abschluss des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens möglich. Insofern werden die Teilnahmebestätigungen voraussichtlich ab August zugestellt.
- Im Rahmen der Prämienüberprüfung durch die Kommission der Europäischen Union können sich noch Verschiebungen an den Prämienhöhen ergeben.
- Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) (*.pdf, 4,74 MB) Datei ist nicht Barrierefrei
- Zuwendungen für Maßnahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) (*.pdf, 0,25 MB)
- Kombinationen von Maßnahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) (*.pdf, 0,52 MB)
Teilnahmeantrag (einmalig)
Für die Teilnahme an der Förderung nach der Förderrichtlinie AUK/2023 ist ein einmaliger Teilnahmeantrag für alle Maßnahmen notwendig. Dies gilt nicht für die Maßnahmen AL 14, GL 2b und GL 10, welche eine vorgeschaltete investive Förderung haben. Der Teilnahmeantrag ist vor Beginn des ersten Verpflichtungsjahres im Zeitraum vom 2. November bis 31. Dezember in DIANAweb zu stellen. Mit Bescheid zum Teilnahmeantrag, werden der Bewilligungsumfang in Hektar je Maßnahme und der Verpflichtungszeitraum festgesetzt.
Der Teilnahmeantrag ist die zwingende Voraussetzung, um im darauffolgenden Jahr den ersten jährlichen Auszahlungsantrag stellen zu können.
Auszahlungsantrag (jährlich)
Der jährliche Auszahlungsantrag ist die Voraussetzung, um für das jeweilige Verpflichtungsjahr eine Zuwendung erhalten zu können. Er ist im Rahmen des Sammelantrags bis zum 15. Mai zu stellen. Im Auszahlungsantrag können nur diejenigen Maßnahmen geltend gemacht werden, welche zuvor auch mit Bescheid zum Teilnahmeantrag bewilligt worden sind.
Erweiterungs- und Ersetzungsantrag
Ein Erweiterungsantrag ist nur notwendig, wenn der Flächenumfang einer bewilligten Maßnahme erweitert oder eine weitere Maßnahme in die Verpflichtung genommen werden soll. Er kann erstmals im 4. Quartal 2023 (vor dem ersten Verpflichtungsjahr der Erweiterung) über die webbasierte Anwendung DIANAweb gestellt werden.
Wird eine Umwandlung in eine naturschutzfachlich höherwertigere Maßnahme auf fachliche Empfehlung der Naturschutzfachbehörde während des laufenden Verpflichtungszeitraumes vorgenommen, ist ein Ersetzungsantrag notwendig. Auch dieser ist im 4. Quartal vor Beginn des Verpflichtungsjahres der neuen Maßnahme zu stellen.
Allgemeine Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen
Steckbriefe
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- Maßnahmenübersicht FRL AUK/2023 auf AL (*.pdf, 0,20 MB)
- AL 1 – Gewässer- und bodenschonende Begrünung von Ackerflächen (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 2 – Verzicht auf Kulturen mit hohen N-Rückständen nach der Ernte (*.pdf, 0,24 MB)
- AL 3 – Umweltgerechte Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus (*.pdf, 77,18 KB)
- AL 4 – Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 80,96 KB)
- AL 5a – Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 5b – Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 5c – Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland (*.pdf, 0,24 MB)
- AL 6a – Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 6b – Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 7 – Artenreicher Ackerrandstreifen (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 8 – Kleinteilige Ackerbewirtschaftung (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 9 – Insektenschonende Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 10 – Faunaschonende Mahd auf Ackerland (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 11 – In situ Erhalt seltener Kulturen (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 12 – Schwarzbrachestreifen am Ackerrand (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 13 – Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 14 – Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen nach Erstaufforstung (*.pdf, 0,23 MB)
- AL 15 – Überwinternde Stoppel (*.pdf, 0,23 MB)
Allgemeine Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen
Steckbriefe
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- Maßnahmenübersicht FRL AUK/2023 auf GL (*.pdf, 0,45 MB)
- GL 1 – Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung (*.pdf, 0,23 MB)
- GL 2a – Angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 0,23 MB)
- GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 3a – Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 3b – Offenlandbiotope mit partieller Pflege und zweijähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 4a – Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 4b – Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 5a – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Nutzung ab 01.06. (*.pdf, 0,26 MB)
- GL 5b – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Nutzung ab 15.06. (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 5c – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. 01.08. (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 5d – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – Nutzungspause (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 5e – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – kurze Nutzungspause (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 6 – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Aushagerung (*.pdf, 0,24 MB)
- GL 7 – Staffelmahd auf Grünland (*.pdf, 0,23 MB)
- GL 8 – Faunaschonende Mahd auf Grünland (*.pdf, 0,23 MB)
- GL 9 – Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland (*.pdf, 0,23 MB)
- GL 10 – Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Dauergrünland genutzten Flächen nach Erstaufforstung (*.pdf, 0,23 MB)
- GLB - Biotoppflegemahd, mindestens einmal jährlich (*.pdf, 0,40 MB)
- GLB - Biotoppflegemahd, mindestens zweimal jährlich (*.pdf, 0,40 MB)
Verpflichtungszeitraum und Verpflichtungsjahr
Der Verpflichtungszeitraum für alle Maßnahmen der Förderrichtlinie AUK/2023 beträgt fünf Jahre und beginnt zum 1. Januar des Jahres, welches unmittelbar auf den gültigen Teilnahmeantrag folgt. Das einzelne Verpflichtungsjahr betrifft jeweils den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember. Eine Herbstaussaat bzw. -ansaat vor Beginn des Verpflichtungsjahres ist bei den Maßnahmen AL 1, AL 2, AL 3, AL 4, AL 5c, AL 6a, AL 6b, AL 7, AL 8, AL 9 und AL 11 zulässig. Alle Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen sind über die Dauer des fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes einzuhalten.
Schlagbezogene Angaben
Die schlagbezogenen Angaben dienen dem Nachweis, dass alle Förderverpflichtungen erfüllt wurden und keine den Zielen der Maßnahme entgegenstehenden Tätigkeiten erfolgt sind. Sie sind daher so zu führen, dass sämtliche Förderverpflichtungen für alle geförderten Flächen und Maßnahmen durch die Bewilligungsbehörde geprüft werden können. Die Angaben sind dabei grundsätzlich aktuell zu halten. Wichtig ist die vollständige Dokumentation aller Bewirtschaftungsgänge, um die Einhaltung aller Verpflichtungen prüfen zu können.
Über die webbasierte Anwendung DIANAweb können voraussichtlich ab Jahresbeginn 2023 die Angaben digital erfasst und bearbeitet werden. Die Nutzung dieser Anwendung ist nicht verpflichtend, jedoch müssen die Angaben zwingend digital geführt werden. Dies ist auch mit individueller digitaler Firmware (z.B. Schlagkarteiprogramm) möglich.
Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen
Die Gewährung einer Förderung für flächenbezogene Maßnahmen des GAP-Strategieplans ist an bestimmte Auflagen gebunden, um die Sichtbarkeit dieser aus der ELER kofinanzierten Maßnahme zu gewährleisten. Ziel ist es, den Beitrag der Europäischen Union zur Unterstützung der geförderten Maßnahmen besser bekannt zu machen.
Für begünstigte Personen, die eine Förderung über die Förderrichtlinie AUK/2023 erhalten, gelten diese Verpflichtungen, sofern auf freiwilliger Basis Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme erstellt wird. Die Verpflichtungen betreffen die Verwendung des Emblems der Union (bspw. beim Druck eines Flyers, Beschreibung der Maßnahme im Internet) sowie die Zustimmung zur Verwendung des freiwillig erstellten Kommunikationsmaterials durch die Europäischen Union.
Informationen zu den Verpflichtungen der begünstigten Person (Link zu den Bestimmungen zu Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen im Freistaat Sachsen - Verlinkung erfolgt, sobald das Dokument im Internet eingestellt ist. Zurzeit noch in Bearbeitung.)
NC-Liste AUKM 2023
Die Verlinkung erfolgt zeitnah.
AL 8 - Spezifische NC-Liste
AL 5c - Saatgutmischungen
Gemäß den Förderverpflichtungen der Maßnahme AL 5c - Mehrjährige Blühfläche, ist der „Nachweis eines Saatgutbeleges für Ansaatmischungen gemäß Vorgabe“ zu erbringen. Diese Vorgaben beziehen sich auf die
- zulässigen Blühmischungen inklusive der Ansaatstärke (siehe Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023)
- Bedingungen für Blühmischungen bei einer Kombination mit Maßnahmen der Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (siehe Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023)
Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023
Die fachlichen Kriterien zur Zusammenstellung geeigneter Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c – Mehrjährige Blühflächen legen fest, dass ein hoher Anteil an gebietseigenem Saatgut zu verwenden ist. Gebietseigenes Saatgut sollte nur in denjenigen sogenannten Ursprungsgebieten (UG) wieder ausgebracht werden, aus denen es stammt.
Die im Folgenden aufgelisteten Blühmischungen erfüllen diese Anforderung und sollten nur in dem jeweiligen Gebiet ausgebracht werden, für das sie vorgesehen sind. Im InVeKoS Online GIS wird voraussichtlich ab Ende Februar eine Information über die Zuordnung der Feldblöcke zu den Ursprungsgebieten zur Verfügung gestellt.
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland (UG4)
- Rieger-Hofmann GmbH - „Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4“ (*.pdf, 0,81 MB)
- Rieger-Hofmann GmbH - „Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4 trocken, sandig“ (*.pdf, 0,61 MB)
- Saaten Zeller GmbH - "Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4" (*.pdf, 2,56 MB)
Zugelassene Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 - Ostdeutsches Tiefland - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (UG4_BR)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 5 - Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (UG5)
- Rieger-Hofmann GmbH - „Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 5" (*.pdf, 0,62 MB)
- Saaten Zeller GmbH - "Sachsen Mehrjährige Blühfläche UG 5" (*.pdf, 2,91 MB)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 8 - Erz- und Elbsandsteingebirge (UG8)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 15 - Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland (UG15)
Blühmischungen für Ursprungsgebiet 20 - Sächsisches Löß- und Hügelland (UG20)
- Rieger-Hofmann GmbH - „Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 20" (*.pdf, 0,61 MB)
- Saaten Zeller GmbH - "Sachsen Mehrjährige Blühfläche UG 20" (*.pdf, 2,55 MB)
Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023
Hinweis für Saatgutanbieter
Die zulässigen Blühmischungen folgen fachlichen Kriterien. Diese sind von den Saatgutanbietern, die Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c anbieten möchten, zu beachten. Die Kriterien können beim SMEKUL angefordert werden (Poststelle@smekul.sachsen.de, AZ: 58-8122/7).
AL 11 - Landesspezifische Sorten- und Artenliste
GL 1 - Kennartenliste
Methodenanpassung/Aktualisierung zur Bestimmungshilfe der Kennarten für die Maßnahme GL 1 Artenreiches Grünland – ergebnisorientierte Honorierung mit sechs beziehungsweise acht Kennarten.
- Referenzliste Kennarten - Erfassungsbogen (*.pdf, 1,08 MB) Beschreibbare PDF-Datei für Antragstellende zur ergebnisorientierten Honorierung
- Artenreiches Grünland in Sachsen erhalten und honorieren (*.pdf, 0,59 MB)
- Publikation - Artenreiches Grünland in Sachsen
GL 2b – Auen- und Moorkulisse
Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme GL 2b - Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen, ist die geförderte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland über die Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Die Information, auf welchen Flächen dieses Förderangebot potentiell genutzt werden kann, finden Sie unter
Ausschlusskulisse Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
In einigen Schutzgebietskategorien ist gem. § 4 Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) rechtlich nicht zulässig und damit ausgeschlossen. Daher können in den betroffenen Gebieten diejenigen Maßnahmen der FRL AUK/2023, die den PSM Verzicht als prämienrelevantes Kriterium enthalten, dort nicht beantragt werden. Es handelt sich um die Maßnahmen AL 1, AL 3, AL 4, AL 6 a,b, AL 7, AL9, AL 12.
Im Antragsportal DIANAweb sind die betroffenen Gebiete in einer „Ausschlusskulisse“ erfasst und stehen den Antragstellenden zur Verfügung.
Um die Maßnahmen zielführend umzusetzen und ihre Wirkung für die Natur so günstig wie möglich zu gestalten, wurden Anregungen zur Umsetzung erstellt. Diese sind in den nachstehenden „Fachlichen Hinweisen und Empfehlungen“ zu finden.
Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Ackerland
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- Allgemeine Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Ackerland (*.pdf, 0,72 MB)
- AL 1 - Gewässer und bodenschonende Begrünung von Ackerflächen (*.pdf, 0,36 MB)
- AL 2 - Verzicht auf Kulturen mit hohen N Rückständen nach der Ernte (*.pdf, 0,24 MB)
- AL 3 - Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus (*.pdf, 0,66 MB)
- AL 4 - Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 0,44 MB)
- AL 5a - Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,38 MB)
- AL 5b - Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland (*.pdf, 0,42 MB)
- AL 5c - Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland (*.pdf, 0,54 MB)
- AL 6a - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker (*.pdf, 0,42 MB)
- AL 6b - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (*.pdf, 0,34 MB)
- AL 7 - Artenreicher Ackerrandstreifen (*.pdf, 0,44 MB)
- AL 8 - Kleinteilige Ackerbewirtschaftung (*.pdf, 0,38 MB)
- AL 9 - Insektenschonende Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten (*.pdf, 0,34 MB)
- AL 10 - Faunaschonende Mahd auf Ackerland (*.pdf, 0,30 MB)
- AL 11 - In situ Erhalt seltener Kulturen (*.pdf, 0,57 MB)
- AL 12 - Schwarzbrachestreifen am Ackerrand (*.pdf, 0,31 MB)
- AL 13 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland (*.pdf, 1,41 MB)
- AL 15 - Überwinternde Stoppel (*.pdf, 0,35 MB)
Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Grünland
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- Allgemeine Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen auf Grünland (*.pdf, 1,15 MB)
- GL 1 - Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung (*.pdf, 0,45 MB)
- GL 2a - Angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen (*.pdf, 0,44 MB)
- GL 2b - Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen (*.pdf, 0,44 MB)
- GL 3a - Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,39 MB)
- GL 3b - Offenlandbiotope mit partieller Pflege und zweijähriger Nutzungspause auf den Teilflächen (*.pdf, 0,36 MB)
- GL 4a - Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/ oder Ziegen (*.pdf, 0,36 MB)
- GL 4b - Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern (*.pdf, 0,36 MB)
- GL 5a und GL 5b - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung mit mindestens zwei Nutzungen pro Jahr (*.pdf, 0,42 MB)
- GL 5c – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. 01.08. (*.pdf, 0,37 MB)
- GL 5d – Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – Nutzungspause (*.pdf, 0,37 MB)
- GL 5e - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mindestens zwei Nutzungen pro Jahr – kurze Nutzungspause (*.pdf, 0,32 MB)
- GL 6 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Aushagerung (*.pdf, 0,32 MB)
- GL 7 - Staffelmahd auf Grünland (*.pdf, 0,32 MB)
- GL 8 - Faunaschonende Mahd auf Grünland (*.pdf, 0,69 MB)
- GL 9 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland (*.pdf, 1,47 MB)
- GLB - Biotopflegemahd mit Erschwernis – mindestens einmal jährlich (*.pdf, 0,45 MB)
- GLB - Biotopflegemahd mit Erschwernis – mindestens zweimal jährlich (*.pdf, 0,47 MB)