Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)
Mit der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) werden folgende Ziele verfolgt:
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder und Schutz der Naturgüter im Wald
- Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum
- Überwindung struktureller Bewirtschaftungshemmnisse im kleinstrukturierten Privatwald und Verbesserung der Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft durch besitzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
- Waldflächenmehrung durch Erstaufforstung
- Förderung von Waldschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen
Die FRL WuF/2023 ist mit Wirkung vom 14. Juli 2023 in Kraft getreten. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Unterlagen zur Richtlinie.
- Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft – FRL WuF/2023 Richtlinie im Volltext bei REVOSax
- Festbeträge für Waldumbau, forstliche Zusammenschlüsse, Erstaufforstung und Waldschutzmaßnahmen (*.pdf, 0,24 MB)
- Förderfähige Baumarten für Waldumbau und Erstaufforstung (*.pdf, 0,52 MB)
- Herkunftsgebiete und Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut im Freistaat Sachsen
- Richtlinie zu den Waldentwicklungstypen im Staatswald des Freistaates Sachsen (Teil 1) (*.pdf, 1,29 MB)
- Kartendienst forstliche Standorte mit Flurstücken
- Erläuterungen zur forstlichen Standortkarte
- Kartendienst Zielzustandstypen mit Flurstücken
- Kartendienst Schutzgebiete und Waldbiotope mit Flurstücken
- Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft – FRL WuF/2023 – Möglichkeiten und Chancen (*.pdf, 0,66 MB) Artikel Waldpost 2024
Waldumbau/Erstaufforstung: Förderanträge können laufend gestellt werden. Sie werden so schnell wie möglich geprüft und im Rahmen des Fördermittelkontingentes bewilligt.
Forstlicher Wegebau: Der nächste Antragsstichtag ist der 31. Oktober. Danach werden die bis dahin eingegangenen Förderanträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bearbeitet.
Forstliche Zusammenschlüsse: Bitte denken Sie an den Antragsstichtag 31. Oktober 2024. In der Vergangenheit konnten wegen verspäteten Eingangs nicht alle Anträge bearbeitet werden.
Waldschutzmaßnahmen: Das SMEKUL als oberste Forstbehörde hat per Erlass vom 10. April 2024 entschieden, dass die regional auf den Vogtlandkreis beschränkte Waldschutzförderung im Zeitraum 1. April bis 15. November 2024 fortgeführt wird. Details und Antragsunterlagen finden Sie unter dem Fördergegenstand »Waldschutzmaßnahmen«.
Die Förderrichtlinie des Bundes für »Klimaangepasstes Waldmanagement« wurde am 11. November 2022 veröffentlicht, wie vom BMEL in einer Pressemitteilung am 8. November 2022 angekündigt. Seit dem 12. November 2022 können Förderanträge über das Online-Antragsportal der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) unter www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Das Förderprogramm wird durch die FNR vollzogen. Ansprechpartner für Fragen zum Förderprogramm und zur Antragstellung ist die FNR (Telefon +49 3843 6930-600).
Allgemeiner Hinweis zur Meldung von Schäden an geförderten Objekten, welche sich noch innerhalb der Zweckbindungsfrist befinden, durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Dürre, Starkregen/Hochwasser):
Die Begünstigten sind in solchen Fällen verpflichtet innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem sie hierzu in der Lage sind, den Schaden der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Die Schäden sind nach Ort und Ausmaß zu dokumentieren (sofern möglich mit aussagekräftigen Fotos) und die Identnummer des Fördervorhabens anzugeben.
Wichtige Hinweise:
- Merkblatt zum Antrag auf Förderung von Waldumbaumaßnahmen (*.pdf, 0,50 MB) Datei ist nicht Barrierefrei
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Festbetragsfinanzierung (Basisprämie in EUR/ha zzgl. Festbeträgen in EUR/Pflanze bzw. EUR/kg Saatgut bei Saat)
Antragsstichtag:
Für den Fördergegenstand ist ein ganzjähriges Antragsverfahren möglich.
Unterlagen Förderantrag:
In der Checkliste sind alle notwendigen Unterlagen bzw. Anlagen bei den jeweiligen Fördergegenständen dargestellt. Bitte legen Sie diese vollständig ausgefüllt dem Antrag bei.
- Checkliste vollständige Antragsunterlagen (*.pdf, 0,45 MB)
- Basisantrag für GAK-Maßnahmen
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Vorhabensbeschreibung Waldumbau
- Baumarten- und Finanzplan Waldumbau
- Eigenerklärung bei Verwendung von Saat- oder Pflanzgut aus eigenem Forstbetrieb
- Anlage - Erklärung des Antragstellers zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen
- Anlage - kontrafaktische Fallkonstellation (nur Großunternehmen und Kommunen)
- Anlage - KMU Merkblatt
- Anlage - KMU Basiserklärung
- Anlage - KMU ergänzender Berechnungsbogen
- Basisantrag für GAK-Maßnahmen
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Vorhabensbeschreibung Waldumbau (Nachbesserung)
- Baumarten- und Finanzplan Waldumbau (Nachbesserung)
- Eigenerklärung bei Verwendung von Saat- oder Pflanzgut aus eigenem Forstbetrieb
- Anlage - Erklärung des Antragstellers zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen
- Anlage - kontrafaktische Fallkonstellation (nur Großunternehmen und Kommunen)
- Anlage - KMU Merkblatt
- Anlage - KMU Basiserklärung
- Anlage - KMU ergänzender Berechnungsbogen
Wie im 2. Halbjahr 2023 besteht auch im Jahr 2024 die Gefahr, dass die Massenvermehrung des Großen Fichtenborkenkäfers (Buchdrucker) von den angrenzenden bayrischen und thüringischen Gebieten auf das sächsische Vogtland übergreift. Auch wenn die Situation derzeit beherrschbar scheint (guter Holzmarkt und Holzabfluss aus dem Wald, gute Wasserversorgung im Winterhalbjahr), soll die Förderung im Vogtland fortgeführt werden, um auf eine Verschärfung der Lage vorbereitet zu sein. Die Baumartengruppen Lärche und Kiefer werden einbezogen, weil sie nicht nur durch spezifische Borkenkäferarten sondern auch durch ein mögliches Übergreifen der Fichtenborkenkäfer bei hohem Befallsdruck gefährdet sind.
Durch das SMEKUL als oberste Forstbehörde werden in Abstimmung mit Sachsenforst und dem Ausschuss für den Privat- und Körperschaftswald entsprechend FRL WuF/2023 Teil 2 B II. 5.1 folgende Festlegungen getroffen:
- Die drohende Borkenkäferkalamität im sächsischen Vogtland ist eine Folge der Extremwetterereignisse (Sturm, Dürre) seit 2018 und der dadurch verursachten Borkenkäfermassenvermehrung mit einem Schwerpunkt in Nordostbayern und Ostthüringen. Die Prognosen für die angrenzende Region Vogtland lassen einen weiterhin extrem hohen Befallsdruck erwarten.
- Um das Fortschreiten der Schäden in Sachsen einzudämmen und ein Übergreifen auf die geschlossenen fichtendominierten Waldgebiete im westlichen Erzgebirge zu verhindern, ist in der aktuellen Holzmarktsituation eine finanzielle Unterstützung von privaten und körperschaftlichen Waldbesitzenden im Vogtland bei Abtransport und Lagerung oder Entrindung des Schadholzes erforderlich.
- Die Förderung ist auf Schadholz aus Waldflächen im Vogtlandkreis und auf die Baumartengruppen Fichte, Lärche und Kiefer begrenzt. Das Schadholz kann auch auf geeigneten Plätzen außerhalb des Kreisgebietes gelagert werden.
- Die Förderung ist vorerst befristet auf das Zeitfenster 1. April 2024 bis 15. November 2024. Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die in diesem Zeitfenster umgesetzt und abgerechnet werden.
- Förderfähig sind folgende Waldschutzmaßnahmen nach FRL WuF/2023 Teil 2 B II. 5.2.2 und 5.2.3 für befallenes oder befallsgefährdetes Schadholz, soweit die Maßnahmen rechtzeitig erfolgen und die Entwicklung und Ausbreitung des Buchdruckers dadurch verhindert wird:
1.) Entrinden (vollmechanisch oder manuell)
2.) Transport auf Lagerplätze
3.) Unterhaltung/Betrieb von Lagerplätzen
4.) Bau von Lagerplätzen
Gemäß FRL WuF/2023 Teil 2 B II. 5.6 d) erhalten anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit angestelltem forstfachlichen Personal einen Zuschlag von einem Euro je Kubikmeter für die Maßnahmen Entrindung und Transport auf Lagerplätze.
- Merkblatt zur Förderung von Waldschutzmaßnahmen nach FRL WuF/2023 (*.pdf, 0,27 MB)
- Checkliste vollständige Antragsunterlagen (*.pdf, 0,45 MB)
- Hinweise zur Holzlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen (*.pdf, 0,48 MB)
- Anzeigeformular für Waldschutzmaßnahmen nach RL WuF/2023
- Förderantrag und Verwendungsnachweis für Vorhaben der GAK nach Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRLWuF/2023)
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Anlage - Erklärung des Antragstellers zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen
- Anlage - KMU Merkblatt
- Anlage - KMU Basiserklärung
- Anlage - KMU ergänzender Berechnungsbogen
- Basisantrag für GAK-Maßnahmen
- Vorhabensbeschreibung VB-Lager
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Anlage - Erklärung des Antragstellers zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen
- Anlage - kontrafaktische Fallkonstellation (nur Großunternehmen und Kommunen)
- Anlage - KMU Merkblatt
- Anlage - KMU Basiserklärung
- Anlage - KMU ergänzender Berechnungsbogen
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Aktuelle Informationen".
Erschließungsmaßnahmen im Wald können Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (§ 9 Sächsisches Naturschutzgesetz) darstellen, die ggf. durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren sind. Bei Vorhaben zum Ausbau von Holzabfuhrwegen ist mit dem Förderantrag immer die Genehmigung / Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Eventuelle Ausgleichsmaßnahmen und deren Kosten sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
- Merkblatt Forstwirtschaftlicher Wegebau (*.pdf, 0,40 MB)
- Merkblatt Naturschutzrechtlich konformes Vorgehen bei Erschließungsmaßnahmen im Wald (*.pdf, 6,67 MB) Datei ist nicht Barrierefrei
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Jagdgenossenschaften nach § 9 Bundesjagdgesetz (Wegebau)
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses
Antragsstichtage:
Die Förderanträge müssen immer zu den Stichtagen 31. März und 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres in der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Unterlagen Förderantrag:
In der Checkliste sind alle notwendigen Unterlagen bzw. Anlagen bei den jeweiligen Fördergegenständen dargestellt. Bitte legen Sie diese vollständig ausgefüllt dem Antrag bei.
- Checkliste vollständige Antragsunterlagen (*.pdf, 0,45 MB)
- Basisantrag für GAK-Maßnahmen
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Vorhabensbeschreibung Wegebau
- Kosten- und Finanzierungsplan Forstwirtschaftlicher Wegebau (Abfuhrwege und Maschinenwege)
- Anlage - kontrafaktische Fallkonstellation (nur Großunternehmen und Kommunen)
- Anlage - Erklärung des Antragstellers zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen
- Anlage - KMU Merkblatt
- Anlage - KMU Basiserklärung
- Anlage - KMU ergänzender Berechnungsbogen
Bitte beachten Sie, dass für geförderte Erstaufforstungsvorhaben nach RL WuF/2023 auf Ackerland (generell) sowie Grünland (nur in Hochwasserentstehungsgebieten und in landesplanerischen Vorranggebieten für Waldmehrung) nach erfolgter Realisierung (Endfestsetzungsbescheid) eine Einkommensverlustprämie über die RL AUK/2023 (lsnq.de/auk2023) beantragt werden kann.
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
- Eigentümer / Bewirtschafter potentieller Erstaufforstungsflächen
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Festbetragsfinanzierung (Festbeträge in EUR/Pflanze)
Antragsstichtag:
Für den Fördergegenstand ist ein ganzjähriges Antragsverfahren möglich.
Unterlagen Förderantrag:
In der Checkliste sind alle notwendigen Unterlagen bzw. Anlagen bei den jeweiligen Fördergegenständen dargestellt. Bitte legen Sie diese vollständig ausgefüllt dem Antrag bei.
- Checkliste vollständige Antragsunterlagen (*.pdf, 0,45 MB)
- Basisantrag für GAK-Maßnahmen
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Vorhabenbeschreibung Erstaufforstung
- Baumarten- und Finanzplan Erstaufforstung
- Anlage - Erklärung des Antragstellers zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen
- Anlage - kontrafaktische Fallkonstellation (nur Großunternehmen und Kommunen)
- Anlage - KMU Merkblatt
- Anlage - KMU Basiserklärung
- Anlage - KMU ergänzender Berechnungsbogen
Wichtige Hinweise:
Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz; ausgenommen sind der Bund und das Land.
Konditionen:
Festbetragsfinanzierung (Zusammenfassung Holzangebot, Waldpflegeverträge und Mitgliederinformation und -aktivierung)
Anteilsfinanzierung bei der Professionalisierung von Zusammenschlüssen und Projektmanagement zur Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen
Aufrufe und Stichtage:
Für den GAK-finanzierten Fördergegenstand (Förderung forstlicher Zusammenschlüsse) gilt der jährliche Stichtag 31. Oktober für Vorhaben, die im folgenden Jahr bewilligt werden sollen (Posteingang in der Bewilligungsbehörde).
Unterlagen Förderantrag:
In der Checkliste sind alle notwendigen Unterlagen bzw. Anlagen bei den jeweiligen Fördergegenständen dargestellt. Bitte legen Sie diese vollständig ausgefüllt dem Antrag bei.
- Checkliste vollständige Antragsunterlagen (*.pdf, 0,45 MB)
- Basisantrag für GAK-Maßnahmen
- Vorhabensbeschreibung Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Anlage - Erklärung des Antragstellers zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen
- Anlage - KMU Basiserklärung
- Anlage - KMU Merkblatt
- Anlage - KMU ergänzender Berechnungsbogen
Unterlagen für den Verwendungsnachweis
- Verwendungsnachweis für GAK-Maßnahmen
- Belegliste für GAK-Maßnahme Zusammenfassung des Holzangebotes
- Belegliste für GAK-Maßnahme Waldpflegeverträge
- Antrag auf Auszahlung – Belegliste für anteilsfinanzierte Teilvorhaben der GAK für Projektmanagement zur Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen
Unterlagen für mögliche Vorauszahlungen bei der Professionalisierung von Zusammenschlüssen
- Antrag auf Vorauszahlung von Fördermitteln für die Professionalisierung von Zusammenschlüssen nach FRL WuF/2023
- Antrag auf Auszahlung – Belegliste für anteilsfinanzierte Teilvorhaben der GAK
- Gesamt – und Endauszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis von Fördermitteln für die Professionalisierung von Zusammenschlüssen nach der FRL WuF/2023
Wichtige Hinweise:
Antragsberechtigte:
Für die Waldbrandüberwachung und den Waldbrandschutz zuständige Gebietskörperschaften sowie von ihnen beauftragte Kommunen, Zweckverbände oder Verwaltungsgemeinschaften.
Konditionen:
Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses
Antragsstichtage:
Die Förderanträge müssen immer zu den Stichtagen 31. März und 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres in der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Antragstellung:
Bei diesem Fördergegenstand ist die digitale Antragstellung vorgesehen. Sie ist unter folgendem Link möglich:
- Zugang Internetantragstellung Förderung (IAF)
- Hinweisblatt für die Onlineantragstellung (*.pdf, 0,11 MB)
- Benutzerhandbuch IAF (*.pdf, 2,04 MB)
Formulare der Anlagen zum digitalen Förderantrag (bitte ausfüllen und als Anlage zum Antrag hochladen):
- Formular Erklärung zum Eigentum (EE) – Pflichtanlage für eigene Grundstücke
- Formular Einverständniserklärung (EV) – Pflichtanlage für fremde Grundstücke
- Formular Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) und offene Rückforderung - Pflichtanlage
- Formular für die brandschutzfachliche Stellungnahme (Pflicht bei LWE)
Formulare zur Beantragung einer BNR 10 und BNR 15 – Beide Nummern sind Voraussetzungen, um einen Förderantrag zu stellen.
- - Antrag auf Zuteilung einer Registriernummer zur Beantragung von Fördermitteln (Antrag BNR10) (*.pdf, 0,26 MB)
- - Antrag auf Zuteilung einer Registriernummer nach § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und Eintragung in der Zentralen Datenbank im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (Antrag BNR15) (*.pdf, 0,21 MB)
Bitte reichen Sie beim Fördergegenstand »Löschwasserentnahmestellen« 3 Angebote von Fachfirmen ein, da diese zur Plausibilisierung der Kosten dienen. Beim Fördergegenstand »automatische Waldbrandfrüherkennungssysteme« reichen Sie bitte die Kostenschätzung der Firma ein und begründen die Vergabe an diese.
Antragsstelle
Staatsbetrieb Sachsenforst
Obere Forst- und Jagdbehörde - Außenstelle Bautzen
Postanschrift:Paul-Neck-Straße 127
02625 Bautzen
Telefon: 03591 216-0
E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.sbs.sachsen.de