GAP-Strategieplan
Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 – 2027 wurde von der Europäischen Kommission am 21. November 2022 offiziell genehmigt.
Anhang I - Hauptempfehlungen Ex-Ante-Evaluierung
Anhang II – Beschreibung Ausgangslage
Anhang III - Partnerkonsultation
Die Federführung für den GAP-SP liegt beim BMEL, die Umsetzung findet jedoch auf Ebene der einzelnen Bundesländer statt. Die für die GAP 2023 – 2027 in den Bundesländern vorgesehenen Fördermöglichkeiten (Interventionen) wurden durch Bund und Länder im GAP-SP inhaltlich zusammengefasst. Die ELER-Förderinhalte des GAP-SP weisen daher einen hohen Abstraktionsgrad auf.
Der Freistaat Sachsen hat sich aktiv in den Erarbeitungsprozess des GAP-SP eingebracht. So kann auch in der Förderperiode 2023 – 2027 eine Vielzahl an unterschiedlichen ELER-finanzierten Fördermöglichkeiten über den GAP-SP in Sachsen bereitgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Links zu Fachinformationen.