Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)
Der Freistaat Sachsen fördert Vorbeugungsmaßnahmen im Sinne eines Mindestschutzes zur Vermeidung von Wolfs- und Luchsschäden an Schafen, Ziegen und Gatterwild, insbesondere Elektrozäune, Flatterband, Herdenschutzhunde oder Untergrabschutz.