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Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)

Der Freistaat Sachsen fördert Vorbeugungsmaßnahmen im Sinne eines Mindestschutzes zur Vermeidung von Wolfs- und Luchsschäden an Schafen, Ziegen und Gatterwild, insbesondere Elektrozäune, Flatterband, Herdenschutzhunde oder Untergrabschutz.

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