Hauptinhalt

Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1)

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Aktuelle Informationen:

    • Betriebsplan Natur – neue Bewerbungsrunde am 01.07.2024 gestartet; weitere Informationen unter »Was ist der Betriebsplan Natur?«
    • Naturschutzberatung im Freistaat Sachsen – neuer Aufruf am 17.06.2024 gestartet. Weitere Informationen unter »Antrag­sunterlagen«

    Mit einem kooperativen und kostenlosen Informationsangebot für mehr Naturschutz in der Landwirtschaft unterstützt der Freistaat Sachsen Landnutzer bzw. landwirtschaftliche Betriebe bei der ökologischen Aufwertung ihres Betriebs. Hierbei beraten Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater – Experten  aus Landschaftspflegeverbänden und Planungsbüros – wie (mehr) Naturschutz in landwirtschaftliche Betriebe integriert werden kann. 

    Landwirte bzw. Landnutzerinnen und Landnutzer sind für den Naturschutz wichtige Partner. Viele Biotope, Tiere und Pflanzen können ohne eine Bewirtschaftung und Pflege nicht überleben. Das Angebot steht allen Landnutzerinnen und Landnutzern offen – vom familiären Nebenerwerbshof bis zur großen Agrargenossenschaft.

    Sie finden hier den Aufruf zur Einreichung von Geboten in Form von Förderanträgen für Naturschutzberatung für Landnutzer (Fördergegenstand C. 1 der FRL NE/2023) sowie die Leistungsbeschreibung und die Anlagen sowie Anhänge. Unter  »sonstige Unterlagen Naturschutzberatung« finden Sie die Formulare zur fachlichen Eignung, Kapazitäten sowie den Kostenangeboten.

    Neu! Bitte beachten Sie den FAQ Katalog zum Aufruf C.1.

    FAQ Anlagen zur Antragstellung IAF

    Frage: Müssen im Finanzierungsplan der Internet Antragstellung Förderung (IAF) zu den Punkten 1) Eigenmittel und 2) Fremdmittel Angaben zum finanziellen Umfang erfolgen (sind bei IAF aktive Eingabefelder)?

    Antwort: 

    Nein, bei Anträgen mit 100 %-Förderung sind keine Eigen- und Fremdmittel einzutragen.

    (eingestellt am 21.08.2024)

    Frage: Ist im Finanzierungsplan die Zuwendungssumme zwingend je Jahr aufzugliedern oder ist eine Gesamtsumme im Jahr 2028 einzutragen, die dann scheibenweise entsprechend der Summe der jeweiligen jährlichen Auszahlungsanträge zur Auszahlung beantragt werden kann?

    Antwort: 

    Im Antrag ist eine Aufteilung auf eine oder mehrere Jahresscheiben möglich. Mit Bewilligungsbescheid erhält der Antragsteller eine verbindliche Aufteilung auf Jahresscheiben.

    (eingestellt am 21.08.2024)

    Frage: Lt. der Ausfüllhinweise ist im Kostenplan die Gesamtsumme des Antrages aus der "Anlage Kosten" einzutragen. In der "Anlage Kosten" wird nur die Bruttosumme ausgewiesen. Im Kostenplan kann keine Bruttosumme eingetragen werden, sondern diese wird vom Programm errechnet. Soll deshalb im Kostenplan die Bruttosumme aus "Anlage Kosten" in das Eingabefeld Nettosumme mit dann Steuersatz 0% eingetragen werden oder soll aus der "Anlage Kosten" die Nettosumme errechnet werden und mit Steuersatz 19% in den Kostenplan eingetragen werden?

    Antwort: 

    Beide Varianten grundsätzlich. möglich; empfohlen wird die erste Variante „Nettosumme mit Steuersatz 0 %“.

    (eingestellt am 21.08.2024)

    Frage:  Wegen bevorstehender Ortsabwesenheit aufgrund Jahresurlaub müssen wir die Förderanträge zeitnah einreichen. Sind nach dem Einreichen noch Änderungen/Ergänzungen möglich, falls sich bis 2.9. z. Bsp. aufgrund von Fragen der Mitbewerber /Antworten neue kalkulations-/antragsrelevante Sachverhalte ergeben? Wenn ja, wie können Änderungen eingereicht werden (neuer Antrag, Änderungsmitteilung außerhalb IAF)?

    Antwort:

    Hier wird Kontaktaufnahme mit der für den Antragsteller zuständigen Bewilligungsstelle empfohlen.

    (eingestellt am 21.08.2024)

    Frage: Müssen die KMU-Formulare ausgefüllt und eingereicht werden (sind als Anlagen zur Antragstellung IAF aufgeführt)?

    Antwort: 

    Nein, KMU-Formulare sind für C.1 nicht relevant und daher nicht auszufüllen.

    (eingestellt am 21.08.2024)

    Frage: Müssen die De-minimis Formulare ausgefüllt und eingereicht werden (sind als Anlagen zur Antragstellung IAF aufgeführt)?

    Antwort:

    Nein, De-minimis-Formulare sind für C.1 nicht relevant und daher nicht auszufüllen.

    (eingestellt am 21.08.2024)

    FAQ Anlage C.1 Kostenangebot

    Frage: 

    Wie kann die Angebotsabgabe für die Naturschutzqualifizierung ab 2025 erfolgen, wenn zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze im Vertragsangebot zu berücksichtigen sind, bspw.:

    Leistung BP Natur wird durch XX bearbeitet, Angebot mit 19 % Mwst.

    alle anderen Leistungen durch YY bearbeitet; Mehrwertsteuersatz = 0 %

    Antwort: 

    Die Anlage C.1 Kostengebot ist 2x auszufüllen und einzureichen; hier am Beispiel:

    • für Leistung 3 Leistung wäre im Feld „Umsatzsteuer (%)“ einzutragen die Zahl 19,
    • für die übrigen Leistungen im Feld „Umsatzsteuer (%)“ einzutragen die Zahl 0
    (eingestellt am 21.08.2024)

    FAQ zur Anlage Fachliche Eignung

    Grundsätzlich sind Referenzen aufzulisten. Bei Referenzprojekten, die über die Förderrichtlinie NE gefördert wurden, ist es ausreichend den Titel des Projekts sowie die eindeutige Kennung des Fördervorhabens zu nennen. 

    (eingestellt am 09.08.2024)

    FAQs zur Leistungsbeschreibung und Anlage 2

    Frage: Der Vertrag wird über die Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 geschlossen, das Beratungsjahr läuft dagegen vom 01.09. bis 31.08. – daraus ergeben sich fünf Abrechnungen. Welche Auswirkungen hat das auf die Abrechnung der Leistung 1, wenn drei volle Jahre und zwei Teiljahre abgerechnet werden?

    Antwort:

    Hinweis: Es wird kein Vertrag geschlossen, sondern eine Bewilligung. 

    Es ist richtig, dass sich 5 Abrechnungen ergeben. Für die Abrechnung der Leistung 1 bedeutet das, dass: 

    • für den Zeitraum 01.01.25 bis 31.08.25 der entsprechend gekürzte Festkostensatz für das Beratungsjahr (8 Monate), 
    • für den Zeitraum 01.09.28 bis 31.12.28 der entsprechend gekürzte Festkostensatz für das Beratungsjahr (4 Monate) zugrunde gelegt wird.
    (eingestellt am 09.08.2024, 21.08.2024)

     

    Frage: Der Abrechnungszeitraum von vier Wochen ist sehr knapp bemessen.

    Antwort:

    Mit der Bereitstellung eines QGIS/QField-Projekts (QGIS = freies Open-Source-Geographisches Informationssystem) und Formatvorlagen zur Nutzung auf einem Mobilgerät (Tablet) wird die Dokumentation wesentlich vereinfacht und ist zudem fortlaufend über das Jahr möglich. Dadurch verringert sich auch der Abrechnungsaufwand erheblich und ist ein Abrechnungszeitraum von vier Wochen angemessen. 

    (eingestellt am 09.08.2024)

    Frage: Die Kalkulationsgrundlage für den Sachbericht mit 1 Std./Jahr erscheint sehr knapp.

    Antwort:

    Der Aufwand wurde im Vergleich zu den C.1-Durchgängen 2008–2024 erheblich reduziert. So ist für den Sachbericht lediglich ein Textfeld im Q-GIS-Projekt auszufüllen.

    (eingestellt am 09.08.2024)

     

    Frage: Welche technischen Anforderungen müssen für das Tablet erfüllt sein? Ist eine Datenverbindung erforderlich? Größe des Arbeitsspeichers? usw.

    Antwort:

    Zusätzlich zu der mit Leistungsbeschreibung veröffentlichten Anlage 4 – Tablet für Naturschutzberatung wird eine Untersetzung der technischen Anforderungen bereitgestellt (siehe Anhang – Technische Anforderungen Tablet). 

    (eingestellt am 09.08.2024)

    Frage zu Leistung 2a: Karten und Tabellen, wenn nur allgemeine Beratung und keine flächenbezogene Beratung?

    Antwort: 

    Der Landnutzer bestätigt die allgemeine Beratung digital bzw. in Papierform auf Wunsch des Landnutzers vor Ort. Karten und flächenbezogene Tabellen sind nicht vorgesehen.

    (eingestellt am 09.08.2024)

     

    Frage zu Leistung 2b: Digitale Übergabe in Tabellenform – wie sieht die Tabelle aus, welche Daten sind zu erfassen?

    Antwort: 

    Im GIS-Projekt mit Datenbankfunktion werden Formulare und Layoutvorlagen für die Dokumentation der Leistungen vorgegeben. Der Nachweis für Leistung 2b erfolgt über ein Formular »Bestätigung Einzelflächenberatung«. In diesem ist die Anzahl der Schläge und die Art beratener Maßnahmen zu bestätigen. Als Anlage zum Nachweis ist zu dokumentieren:

    • Leistungsart (Beratung/Begleitung)
    • Beratungsergebnis je Schlag (Maßnahmevorschlag, Empfehlung; bei Abweichungen von Kulisse bzw. Fachgrundlage zusätzlich augenscheinlicher Zustand des Schutzguts und Begründung für Änderungsbedarf)
    (eingestellt am 09.08.2024)

    Frage zu Leistung 3a: Vorgabe max. 450 Std. für voraussichtlich 2 Betriebe – wird hier von Betrieben mit 100 ha oder 20 Schlägen ausgegangen? Und ist bei größeren Betrieben in Abstimmung mit der Förderbehörde eine Erhöhung der Stundenzahl vorgesehen?

    Antwort:

    Die Kalkulationsgrundlagen für die Erbringung der Leistungsmodule wurden aus den Erfahrungen der bisherigen Vorhaben »Naturschutzberatung bzw. -qualifizierung für Landnutzer« in der Zeit von 2007 bis 2023 ermittelt und basieren in der Regel auf Durchschnittswerten.

    Für die Leistung 3a wurden u.a. die stundenbezogenen Abrechnungen für die Betriebspläne Natur der Interessensbekundungen 2016 und 2019 sachsenweit zu Grunde gelegt. Die Betriebsgrößen und Anzahl von Schlägen der teilnehmenden Betriebe variieren erheblich (zum Beispiel liegt die maximale Betriebsgröße bei ca. 4800 ha). Sie lagen in den meisten Fällen deutlich über den Mindestteilnahmevoraussetzungen von 100 ha und 20 Schlägen.

    Die tatsächlich benötigte Stundenzahl hängt neben der Betriebsgröße auch von der naturschutzfachlichen Ausstattung und den Vorstellungen der teilnehmenden Betriebe ab. Die maximale Stundenzahl ist demzufolge auch bei größeren Betrieben einzuhalten. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Erhöhung der Stundenzahl vor Leistungserbringung durch die Bewilligungsbehörde vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit schriftlich genehmigt werden. Die Nutzung von Anteilen des Zuwendungsbetrags von anderen Leistungsmodulen ist zu bevorzugen. 

    (eingestellt am 09.08.2024)

     

    Frage zu Leistung 3a: Es gibt keine separate Vergütung der konkreten schutzgutbezogenen Information der einzelnen Schläge (ehemals Leistung 3b, 3c, 3d) – Diese Tätigkeiten müssen somit auf die Leistung 3a umzulegen, dazu ist es ebenso erforderlich zu wissen, welche Betriebsgröße für die Leistung 3a im Aufruf angesetzt wurde.

    Antwort:

    siehe vorherige Frage

    (eingestellt am 09.08.2024)

     

    Frage zu Leistung 3b: Zu Irritationen führte das unterschiedliche Zahlenmaterial in der Anlage 2 – Leistungsbeschreibung und in der Tabelle 3 – geplanter Leistungsumfang, die grundlegend voneinander abweichen (Beispiel Vogtlandkreis, Leistungsbeschreibung max. 900 Std. und Tabelle 3, 365 Std.). Was genau ist hier die Kalkulationsgrundlage?

    Antwort: 

    In der Anlage 2 »Leistungsbeschreibung« ist eine Stundenobergrenze, die maximal abgerechnet werden kann, angegeben. Diese muss für alle Beratungsgebiete gelten. Anlage 3 gibt die Kalkulationsgrundlagen für die jeweiligen Beratungsgebiete an. Diese variieren in Abhängigkeit von der Anzahl und dem zu erwartenden Aufwand für die Betriebsplan Natur Betriebe aus der Interessensbekundung 2016 und 2019 (vgl. Tabelle 5 Anlage 3).

    (eingestellt am 09.08.2024)

    Frage zu Leistung 4: Die Leistung 4 ist kombinierbar mit der Leistung 2a. Wenn der Landwirt nicht zur Unterschriftsleistung bereit ist, kann dann nur die Leistung 4 separat abgerechnet werden?

    Antwort: 

    Ja, eine Kombination der Leistung 4 und 2a ist möglich. Sofern der Landnutzer nicht zur Unterschriftleistung bereit ist, kann die Leistung 4a separat abgerechnet werden.

    (eingestellt am 09.08.2024)

     

    Frage zu Leistung 4a: Auch hier unterschiedliches Zahlenmaterial in Anlage 2 und Tabelle 4 – Grundlage für die Kalkulation die Daten der Leistungsbeschreibung?

    Antwort:

    Die Kalkulationsgrundlagen sind in der Anlage 3 für die jeweiligen Beratungsgebiete aufgeführt. Zu den Erläuterungen verweisen wir auf unsere Antwort zu Frage 3b.

    (eingestellt am 09.08.2024)

     

    Frage zu Leistung 4a und 4b: Hier müssen für Einzelflächen, die übergeben werden, auch die Fahrtzeiten berücksichtigt werden. Hier kann es also vorkommen, dass für eine Stunde Flächenbegutachtung 3 bis 4 Stunden Fahrtzeit kalkuliert werden. Das wird zu sehr hohen Stundensätzen führen, welche die Bewilligungsbehörde nicht irritieren sollten.

    Antwort: 

    Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeiten, Fahrt- und Sachkosten im Gebot pro Leistungsmodul vom Bieter selbst einzukalkulieren sind. Für eine effiziente Umsetzung der Leistungen sollten Beratungen in einer Region kombiniert werden, um Fahraufwand zu reduzieren. Dieser Grundsatz sollte sich unter anderem auch in den Stundensätzen zur Leistung 4a abbilden. Die Bewilligungsbehörde wird die Plausibilität der kalkulierten Stundensätze im Gebot prüfen. [Für Leistung 4b ist keine Übergabe von Einzelflächen vorgesehen.]

    (eingestellt am 09.08.2024)
    • Jede interessierte Landnutzerin und jeder interessierte Landnutzer kann sich direkt an die »persönliche« Beraterin oder den »persönlichen« Berater wenden oder wird aktiv angesprochen. 
    • Die Naturschutzberaterin oder der Naturschutzberater zeigt ihnen, welche wertvollen Arten und Biotope auf dem Betrieb vorkommen, was diese brauchen und in welchen Schutzgebieten sie arbeiten (u. a. Natura 2000).
    • Gemeinsam wird überlegt und werden Möglichkeiten abgestimmt, wie der Betrieb die biologische Vielfalt unter den betrieblichen Erfordernissen erhalten und fördern kann.
    • Im Ergebnis gibt die Beraterin oder der Berater flächenkonkrete Anregungen zu möglichen Naturschutzmaßnahmen und deren Finanzierung (v. a. über die Richtlinien der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie des Natürlichen Erbes).
    • Zusätzlich können Landnutzerinnen und Landnutzer bei der Maßnahmenumsetzung fachlich begleitet werden. Dabei können beispielsweise günstige Mahdzeitpunkte oder das Belassen ungenutzter Bereiche im Rahmen der 10%-Regelung besprochen werden. 

    Die Naturschutzberatung ist im Freistaat Sachsen in 22 Beratungsgebieten (sog. Altkreise) in den 10 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten gegliedert. Welcher Naturschutzberater für Sie zuständig ist, hängt vom Standort/Sitz Ihres Betriebes ab. Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten Naturschutzberatung.  

    Neben der Beratung zu einzelnen Flächen besteht seit 2016 auch das Angebot einer gesamtbetrieblichen Beratung (Betriebsplan Natur). Hier können sich interessierte Betriebe nach einem gesonderten Aufruf zur Teilnahme bewerben. Mit der Erstellung des Betriebsplans Natur beginnt ein langfristig gedachter partnerschaftlicher Dialog von Betrieb und Berater zur Umsetzung von Maßnahmen für die biologische Vielfalt.

    Zur sachsenweiten Umsetzung und Unterstützung der Naturschutzberatung hat das SMEKUL eine Koordinierungsstelle Naturschutzberatung beim Deutschen Verband für Landschaftspflege e. V. mit folgenden Aufgaben eingerichtet:

    • Bindeglied zwischen den Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberatern und den fachlich zuständigen Behörden SMEKUL und LfULG,
    • erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für  die Naturschutzberaterin oder den Naturschutzberater,
    • bietet Austauschmöglichkeiten, Fachinformationen und Unterstützung bei aktuellen Fragen,
    • organisiert regelmäßig Fachexkursionen, Informationsaustausche und Schulungen zur Weiterbildung der Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater,
    • unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Evaluation der Beratung.  
    zurück zum Seitenanfang