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Naturschutzfachplanungen (B.1)

Förderfähig sind die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte. 

 

Die Seiten zur Antragstellung befinden sich im Aufbau. Sobald eine Antragstellung eröffnet wird, werden die erforderlichen Informationen auf dieser Seite bereitgestellt.

 

Die Seiten befinden sich im Aufbau. 

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