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Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2)

Förderfähig sind mit Zustimmung des SMEKUL Einzelvorhaben des Naturschutzes aufgrund ihrer besonderen fachpolitischen Bedeutung, insbesondere, wenn sie sich auf folgende thematische Schwerpunkte beziehen:

  • Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität einschließlich Ausbau des Biotopverbundsystems im Offenland
  • Strukturanreicherung und Strukturverbesserung in ausgeräumten oder intensiv genutzten Agrarlandschaften
  • Konzeptionelle und pilothafte Vorhaben zur Erhaltung der Biodiversität auf Grünland, insbesondere auf extensiv genutzten Wiesen, Weiden und Streuobstwiesen

Es sollte eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee erfolgen.

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