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Streuobstwiese

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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Apfelbaumblüte
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Obstbäume im Frühjahr bei schlechten Wetter
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Streuobstwiese im Frühling
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Obstblüte auf einer Streuobstwiese
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Zweig mit Knospe

Für Streuobstwiesen und ihre Erhaltung gibt es mit den aktuellen Förderprogrammen wichtige Unterstützungsangebote. Die Pflege und Erhaltung der Streuobstwiesen (Flächenpflege) wird über Grünlandmaßnahmen der FRL AUK/2023 gefördert, die Pflanzung und Nachpflanzung von Streuobstwiesen und Obstbaumreihen, die Jungbaumpflege sowie die Sanierung von Obstgehölze werden im Rahmen der FRL NE/2023 gefördert.

Die Förderung für Jungbaumpflege sowie die Sanierung von Obstgehölzen wird nur gewährt, wenn sie von einer Fachkraft mit der Qualifikation als Obstbaumwart/in, Streuobstfachwirt/in oder zertifizierte/r Obstbaumpfleger/in bzw. einer Fachfirma mit dieser Qualifikation durchgeführt wird. Die Qualifikation ist nachzuweisen.

Neben vielen geeigneten Qualifizierungsangeboten anderer Bundesländer gibt es nun auch in Sachsen ein ergänzendes Angebot von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU).

Der vollständige »Zertifizierungskurs Obstbaumpflege« soll in insgesamt vier Modulen Fachwissen und Kompetenzen zur fachgerechten Pflege von Streuobstbeständen, insbesondere zum naturnahen Obstbaumschnitt, zur Pflanzung und Veredlung von Obstbäumen zum ökologischen Pflanzenschutz sowie zu Streuobstwiesen als besonders geschützte Biotope und zu Pomologie vermitteln. Vollständige Zertifizierungskurse sollen ab 2024 angeboten werden.

Die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt bietet jetzt als ersten Baustein eines Zertifizierungskurses einen Sachkundekurs zur Pflege von Streuobstbeständen an. Der Kurs in Kooperation mit Partnereinrichtungen in verschiedenen Regionen Sachsens angeboten werden. Der Sachkundekurs wendet sich insbesondere an Personen, die bereits in der Streuobstwiesenpflege aktiv sind und über praktische Erfahrungen, jedoch noch keinen Qualifizierungsnachweis verfügen.

Die erfolgreiche Teilnahme am Sachkundekurs zur Pflege von Streuobstwiesenbeständen ist eine Möglichkeit, um die  Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen der Jung- und Altbaumpflege im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 des Freistaates Sachsen zu erfüllen. Sie gilt als Qualifizierungsnachweis befristet, bis der vollständige Zertifizierungskurs absolviert wurde. 

Im Jahr 2024 sind weitere Sachkundekurse zur Pflege von Streuobstbeständen 2023 im Riedelhof im Vogtland geplant, an denen jeweils 15 Personen teilnehmen können.

Die Termine und Links für weitere Sachkundekurse bzw. vollständige Zertifizierungskurse »Obstbaumpflege« werden rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben. 

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