Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon – FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023
Ziel ist die Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie die Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.
Am 22. August 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 durch das sächsische Kabinett verabschiedet. Alle aus der Förderrichtlinie Landesprogramm Stadtgrün/Lärmminderung/2022 bekannten Förderinhalte werden grundsätzlich auch in der neuen Förderrichtlinie fortgeführt.
Medieninformationen
- Mehr Stadtgrün für Kommunen, Geld für Lärmminderung und Radonschutz Pressemitteilung vom 22.08.2023