Hauptinhalt

Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten (FRL FrDS/2024)

Der Freistaat Sachsen gewährt zur Umsetzung des Programmes EFRE/JTF für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Zuwendungen für investive Projekte, um belastete Flächen zu sanieren sowie zur Sicherung und Stilllegung von Deponien. Durch die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen wird Umweltgefahren vorgebeugt beziehungsweise werden diese beseitigt. Die vorgenutzten Flächen können damit wieder in den Flächenkreislauf einbezogen werden, um eine Flächenneuinanspruchnahme an anderer Stelle zu vermeiden. Die damit einhergehende Erhöhung der Anzahl naturnaher Grünflächen leistet einen Beitrag zu Biodiversität und Klimaschutz.

Die Landesdirektion Sachsen ist Bewilligungsstelle für das Programm und Trägerin des Antragsverfahrens. Weitere Informationen erhalten Sie über das Förderportal der Landesdirektion Sachsen.

Förderrichtlinie FrDS/2024

Fördergegenstand 2.1: Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Sanierung der durch Belastungen verursachten Grundwasserschäden, einschließlich dafür erforderlicher Entsiegelungsmaßnahmen

  • Fördersatz: 77 % der förderfähigen Ausgaben
  • Zuwendungshöhe: 10.000 Euro–10.000.000 Euro
  • Begünstigte: Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Landkreise, natürliche und juristische Personen des Privatrechts

Fördergegenstand 2.2: Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führt

  • Fördersatz: 77 % der förderfähigen Ausgaben
  • Zuwendungshöhe: 10.000 Euro–10.000.000 Euro
  • Begünstigte: Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Landkreise, natürliche und juristische Personen des Privatrechts

Fördergegenstand 2.3: Sicherung und Stilllegung von Deponien, insbesondere zur Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen

  • Fördersatz: 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Zuwendungshöhe: 10.000 Euro–10.000.000 Euro
  • Begünstigte: Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Landkreise 

Fördergegenstand 2.1 und 2.2

  • Erfassung der zu sanierenden Flächen im Sächsischen Altlastenkataster
  • Umwandlung von mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Flächen in naturnahe Grünflächen
  • Klimaverträglichkeitsprüfung für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens fünf Jahren

Fördergegenstand 2.3

  • Vorhaben in diesem Fördergegenstand sind nur förderfähig, wenn sie auf der Positivliste enthalten sind.
  • Vorhaben müssen zur Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen beitragen.

Weiterhin ist zu beachten:

  • Gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Anwendung und Einhaltung der Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge und der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Ggf. Abzug der sanierungsbedingten Wertsteigerung des Grundstücks
zurück zum Seitenanfang