Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur
FRL Reparaturbonus/2023
Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite zum Förderprogramm Reparaturbonus! Hier finden sowohl Reparaturunternehmen als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen über die Vorteile, Voraussetzungen und den Ablauf des Reparaturbonus. Auf einer interaktiven Karte können Sie zudem die teilnehmenden Unternehmen in Ihrer Region entdecken.
Seien Sie Teil dieser nachhaltigen Initiative und tragen Sie aktiv zu Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei.
Hinweise
Aktuell ist eine Antragsstellung noch nicht möglich. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird das Antragsverfahren auf dem Förderportal der SAB freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt voraussichtlich im Oktober. Der Antrag kann ausschließlich über das Förderportal der SAB eingereicht werden.
Der Reparaturbonus kann nur für Reparaturen beantragt werden, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie durchgeführt wurden. Um vom Reparaturbonus profitieren zu können, sollten Sie die Reparaturen erst nach diesem Zeitpunkt in Auftrag geben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jedoch bereits vorbereiten: Für die elektronische Antragstellung auf dem Förderportal der SAB mit digitaler Unterschrift benötigen Sie eine elektronische Signatur vom Signaturdienstleister Verimi. Registrieren Sie sich schon jetzt bei Verimi – entweder via Video-Ident oder über die Onlinefunktion Ihres Personalausweises (eID).
Für weitere Informationen zu Verimi besuchen Sie bitte den FAQ-Bereich der SAB.
Hier erfahren Sie mehr über den Ablauf des Programms und die Voraussetzungen für eine Teilnahme.
Der Reparaturbonus ist ein Programm, das darauf abzielt, Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte zu ermutigen. Es soll die Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung fördern, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
Um den Reparaturbonus erhalten zu können, müssen Sie eine Reparatur an einem defekten Elektro- oder Elektronikgerät von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen vornehmen lassen. Sie können anschließend einen Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten auf dem Förderportal der SAB stellen. Das Antragsformular wird voraussichtlich im Oktober 2023 freigeschaltet.
In diesem Abschnitt finden Sie eine strukturierte Übersicht über förderfähige Geräte, teilnehmende Reparaturbetriebe und die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um den Reparaturbonus beantragen zu können.
Förderfähige Elektro- und Elektronikgeräte:
Um den Reparaturbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre defekten Elektro- und Elektronikgeräte gelistet sein. Überprüfen Sie mithilfe der Liste Förderfähiger Elektro- und Elektronikgeräte, ob Ihr Gerät für den Reparaturbonus infrage kommt.
Teilnehmende Reparaturunternehmen:
Um den Reparaturbonus erhalten zu können, muss die Reparatur von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchgeführt werden. Die Übersicht aller gelisteten Reparaturunternehmen finden Sie auf dieser Seite sowie zum Start des Reparaturbonus auch auf der Website der SAB.
Weitere Voraussetzungen für den Reparaturbonus:
- Hauptwohnsitz in Sachsen: Der Reparaturbonus gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
- Volljährigkeit: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um am Reparaturbonus teilnehmen zu können. Dies ist erforderlich, um eine rechtsverbindliche Einwilligung für die Förderung zu geben.
- Rechnungsbetrag von mindestens 75 Euro: Die Reparaturrechnung muss einen Mindestbetrag von 75 Euro inklusive Umsatzsteuer aufweisen, um förderfähig zu sein. Rechnungen unter diesem Betrag sind nicht förderfähig.
- Förderhöhe: Die Förderung beträgt 50% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Das bedeutet, dass Sie bis zu 50% der Reparaturkosten erstattet bekommen können, jedoch höchstens 200 Euro.
Belege und Unterlagen:
Um online den Antrag für den Reparaturbonus stellen zu können, benötigen Sie lediglich eine elektronische oder gescannte Kopie Ihrer Reparaturrechnung.
Antragsverfahren und Formulare:
Im Förderportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Angaben einzutragen und die Reparaturrechnung online hochzuladen.
»Digitale Unterschrift«:
Für den Antragsprozess benötigen wir Ihre Authentifizierung. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder nutzen Sie die elektronische Ausweisfunktion oder das VideoIdent-Verfahren. Weitere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie im Hilfebereich im Förderportal der SAB.
Auszahlung:
Nach Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags erfolgt eine zeitnahe Auszahlung des Reparaturbonus. Wir bemühen uns, dass eine Auszahlung innerhalb von 72 Stunden nach Antragsstellung ermöglicht werden kann.
Datenschutzinformation:
Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank.
Der Reparaturbonus ist darauf ausgelegt, Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte zu ermutigen und damit unsere gemeinsame Verantwortung für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu betonen.
Ihre Teilnahme als Reparaturunternehmen ist daher von großer Bedeutung. Sie stellen die Infrastruktur für Reparaturdienstleistungen in Sachsen zur Verfügung und damit lokale Reparaturmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. In der heutigen Zeit gewinnen diese Aspekte zunehmend an Bedeutung und können von vielen Kundinnen und Kunden als positiv wahrgenommen werden.
Warum sollten Sie teilnehmen?
Durch Ihre Teilnahme am Reparaturbonus profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen:
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Bessere Sichtbarkeit: Als teilnehmendes Unternehmen werden Sie auf der Förderplattform der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gelistet. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger in Sachsen Ihr Unternehmen leicht finden und kontaktieren.
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Außendarstellung: Ihnen wird ein spezielles Logo zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Ihre Teilnahme am Reparaturbonus und Ihr Engagement für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft direkt vor Ort oder online anzeigen und bewerben können.
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Marktimpuls: Der Reparaturbonus setzt Anreize für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, vermehrt Reparaturdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Als teilnehmendes Unternehmen profitieren Sie von einer gesteigerten Nachfrage.
Wenn Sie teilnehmen möchten:
Um eine reibungslose Teilnahme sicherzustellen, bitten wir Sie, Ihre Anmeldung über das Formular im Beteiligungsportal vorzunehmen. Ihre zeitnahe Anmeldung sichert Ihnen einen Platz in dem Programm vom Beginn an und ermöglicht Ihnen, alle Vorteile in vollem Umfang zu nutzen.
Neben dieser einmaligen Interessenbekundung und Einwilligung entsteht Ihnen für die Teilnahme am Reparaturbonus kein weiterer Aufwand.
Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Verarbeitung Ihrer Daten eine Zustimmung zu unseren Datenschutz- und Teilnahmebedingungen notwendig ist.
Nach Ende der Anmeldefrist wird das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) Ihre Daten bearbeiten und an die zuständige Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer zur weiteren Verarbeitung weiterleiten. Es erfolgt ein Abgleich Ihrer Daten mit den bei der Kammer vorliegenden Unternehmensinformationen. Anschließend werden Ihre Daten zur Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) weitergeleitet und in den Antrags- und Bewilligungsprozess der FRL Reparaturbonus/2023 eingebunden. Eine Liste der teilnehmenden Reparaturunternehmen wird auf dieser Seite und auf der Internetseite der SAB veröffentlicht.
Bedenken Sie, dass eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen für Ihre Kundinnen und Kunden nur möglich ist, wenn Sie als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet sind.
Die Liste der teilnehmenden Reparaturunternehmen ist nach Postleitzahl sortiert und enthält Informationen über das Reparatur-Angebot sowie die Kennziffer des jeweiligen Unternehmens. Diese Kennziffer können Sie später verwenden, um das Reparaturunternehmen im Antragsformular schnell zu finden.
Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
In dieser Rubrik werden häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um den Reparaturbonus beantwortet. Die Informationen in den FAQ werden regelmäßig aktualisiert.
Mit dem Reparaturbonus bietet der Freistaat Sachsen eine Unterstützung an, wenn Sie Ihre kaputten Elektro- und Elektronikgeräte reparieren lassen möchten. Das Ziel? Weniger Elektroschrott und einen bewussteren Umgang mit unseren Ressourcen fördern.
Was genau wird unterstützt? Wenn eines Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr richtig funktioniert, aber mit einer Reparatur wieder flott gemacht werden kann, dann ist das genau der Fall für den Reparaturbonus.
Achtung! Folgendes fällt nicht unter diese Förderung:
- Wenn Sie ein funktionierendes Gerät einfach »besser« machen möchten, zum Beispiel durch den Einbau leistungsstärkere Teile.
- Wenn ein Gerät so kaputt ist, dass nur ein komplett neues hilft (Austausch durch Ersatzgerät).
Kurz gesagt: Der Reparaturbonus ist dafür da, die Lebenszeit von Elektrogeräten zu verlängern – durch Reparaturen, nicht durch Upgrades oder den Kauf von komplett neuen Geräten.
Aktuell ist eine Antragsstellung noch nicht möglich. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird das Antragsverfahren auf dem Förderportal der SAB freigeschaltet. Die Freischaltung wird voraussichtlich im Oktober erfolgen. Die Antragsstellung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Reparaturbonus nur für Reparaturen beantragt werden kann, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie durchgeführt wurden. Um vom Reparaturbonus profitieren zu können, sollten Sie die Reparaturen erst nach diesem Zeitpunkt in Auftrag geben.
Der Reparaturbonus kann ausschließlich von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen in Anspruch genommen werden.
Grundlage wird die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur (FRL Reparaturbonus/2023) sein, welche im Oktober 2023 in Kraft tritt.
Ja, jede antragstellende Person kann jährlich bis zu zwei Reparaturen über den Reparaturbonus fördern lassen.
Nein, der Reparaturbonus kann nur für Reparaturen beantragt werden, die nach Inkrafttreten der Förderprogramms durchgeführt wurden.
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Dabei werden alle mit der Reparatur verbundenen und auf der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben berücksichtigt, einschließlich Ersatzteile, Arbeitsleistung und Umsatzsteuer. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 75 Euro.
Der Mindestrechnungsbetrag von 75 Euro wurde festgelegt, um die Kosten für die Verwaltung und Abwicklung des Förderprogramms zu berücksichtigen. Ein Mindestbetrag von 75 Euro stellt sicher, dass die Verwaltungskosten im Verhältnis zu den geförderten Reparaturleistungen angemessen bleiben.
Der Reparaturbonus deckt defekte private Elektro- und Elektronikgeräte ab, die durch Reparatur wieder funktionsfähig gemacht werden können. Überprüfen Sie mithilfe der Liste Förderfähiger Elektro- und Elektronikgeräte, ob Ihr Gerät für den Reparaturbonus infrage kommt.
Sollte Ihr Gerät nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an das angegebene Funktionspostfach auf der rechten Seite. Wir werden Ihr Anliegen zeitnah prüfen und Ihnen mitteilen, ob das Gerät in die Liste aufgenommen werden kann.
Die abschließende Liste der Elektro- und Elektronikgeräte dient der effizienten Bearbeitung der Anträge und der schnellen Auszahlung des Reparaturbonus innerhalb von 72 Stunden. Durch die Erfassung der förderfähigen Geräte im Antragsformular können wir sicherstellen, dass der Antragsprozess reibungslos abläuft und die Zuwendungen zeitnah an die Antragsteller ausgezahlt werden können.
Die teilnehmenden Reparaturunternehmen finden Sie nach Postleitzahl sortiert in der Liste der teilnehmenden Unternehmen (*.pdf, 0,11 MB). Die Liste ist nach Postleitzahl sortiert und enthält Informationen über das Reparatur-Angebot sowie die Kennziffer des jeweiligen Unternehmens. Diese Kennziffer können Sie später verwenden, um das Reparaturunternehmen im Antragsformular schnell zu finden.
Diese Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Eine interaktiven Karte finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Die Karte enthält auch weitere Infos über das Angebot der einzelnen Unternehmen.
Falls Ihr bevorzugtes Reparaturunternehmen noch nicht in unserer Liste zu finden ist, ermutigen Sie es zur Teilnahme!
Selbst nach dem Start des Reparaturbonus-Programms haben Reparaturunternehmen weiterhin die Möglichkeit, sich anzumelden. Um das Verfahren zu erleichtern, können Sie dem Reparaturunternehmen den untenstehenden QR-Code vorlegen. Nach dem Scannen des Codes wird das Unternehmen direkt auf das Teilnahmeformular im Beteiligungsportal weitergeleitet.
Über den nachfolgenden Link oder den QR-Code gelangen Sie direkt zur Teilnahme-Seite für Unternehmen.
- QR-Code (*.png, 5,27 KB)
- Teilnahmeseite Link zur Anmeldung von Unternehmen im Bürgerbeteiligungsportal
Die Bearbeitungszeit für Anträge kann variieren. Wir bemühen uns, dass eine Auszahlung innerhalb von 72 Stunden nach Antragsstellung ermöglicht werden kann.
Nein, als Reparaturunternehmen können Sie den Reparaturbonus nicht direkt für Ihre Kunden beantragen. Ihre Kunden müssen den Reparaturbonus selbst beantragen und die Rechnung beim Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.
Ja, der Reparaturbonus gilt auch für Geräte, die nicht in Sachsen gekauft wurden, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Ja, der Reparaturbonus muss bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres beim Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden.