Förderrichtlinie Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung (FRL Stadtgrün-Lärm/2022)
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von biologischer Vielfalt in Städten. Hierzu gehören zum Bespiel die Begrünung von Fassaden und Dächern oder das Anlegen beziehungsweise die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen. Zudem fördert der Freistaat Sachsen Investitionen oder Konzepte zur Minderung von Straßenlärm.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Als anerkannte Religionsgemeinschaften oder gemeinnützige Organisation können Sie Ihren Antrag auf Stadtgrün-Fördermaßnahmen, als Kommune Ihren Antrag auf Lärmminderungsmaßnahmen stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SAB: Stadtgrün-Lärmminderung (FRL Stadtgrün-Lärm/2022)
- Merkblatt - Allgemeine Hinweise (*.pdf, 0,59 MB)
- Merkblatt - Fassadenbegrünung (*.pdf, 0,39 MB)
- Merkblatt - extensive Dachbegrünung (*.pdf, 0,17 MB)
- Merkblatt - Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen - Gehölze (*.pdf, 0,17 MB)
- Merkblatt - Wiesen (*.pdf, 0,30 MB)
- Merkblatt zu Lärmminderungsmaßnahmen (*.pdf, 0,18 MB)