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Richtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014

Übergang zwischen RL NE/2014 und RL NE/2023

Mit Beginn der neuen ELER-Förderperiode und Inkraftsetzung der RL NE/2023 nach dem Kabinettsverfahren im 2. Quartal 2023 wird die Antragstellung für investive Naturschutzvorhaben auf der neuen Rechtsgrundlage erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt, der jetzt noch nicht genau benannt werden kann, werden für die Antragstellung auf Basis der noch geltenden RL NE/2014 folgende Regelungen, abhängig von der Finanzierungsquelle des jeweiligen Fördergegenstandes, getroffen.

  • Die Neu-Antragstellung für die Fördergegenstände A bis C (ELER) ist beendet.
  • Landesfinanzierte Vorhaben der Fördergegenstände D, E, G und H können weiterhin beantragt werden.
  • Vorhaben nach Fördergegenstand F (GAK) können ab 01.01.2023 nur noch auf Grundlage der neuen RL NE/2023 beantragt werden, sobald diese in Kraft getreten ist (die Informationen finden Sie auf der Internetseite www.lsnq.de/ne2023).
  • Ggf. erforderliche Änderungsanträge für alle laufenden Vorhaben der RL NE/2014 können weiterhin gestellt werden.

Die o. a. Anträge nach der RL NE/2014 werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt.

Alle aktuellen Förderinhalte werden grundsätzlich auch in der RL NE/2023 fortgeführt. Verändern werden sich verschiedene technische Rahmenbedingungen. Beispielsweise soll durch den weitgehenden Verzicht auf Aufrufe eine kontinuierliche Antragstellung ermöglicht werden. Weiterhin wurden Einheitskosten für verschiedene Vorhaben und Personalausgaben überprüft und neu kalkuliert, so dass die Antragsstellung insbesondere für alle Gehölz bezogenen Vorhaben zu verbesserten Konditionen erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund sollte speziell für den Fördergegenstand F eine Antragstellung nach RL NE/2023 erwogen werden. Dies würde nur eine gewisse zeitliche Verschiebung einer Fördermaßnahme darstellen und keinen Verzicht auf eine Unterstützung durch Fördermittel.

Im Förderportal zur RL NE/2023 (www.lsnq.de/ne2023) werden wir Sie über die Eröffnung der Antragstellung und weitere aktuelle Entwicklungen informieren.

 

© Archiv Naturschutz LfULG, H. Ballmann

Aktuelles/Wichtige Informationen

Am 16. Februar 2022 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ durch das sächsische Kabinett verabschiedet. Wesentliche neue Bestandteile sind die Jungbaumpflege für Obstgehölze (Fördergegenstand H), um junge Obstgehölze zu etablieren und damit die biologische Vielfalt von Streuobstwiesen zu erhalten, und eine erweiterte biotop- und artenangepasste Pflege (Fördergegenstand G, Antragsteller sind nur Landkreise und kreisfreie Städte), um die Pflege von Offenlandbiotopen sowie Habitate von Arten zu fördern, die ganz besondere Ansprüche an die Pflege haben.

Des Weiteren wurden die Anlage und Wiederherstellung von Alleen als Teil der Anlage und Sanierung von Landschaftsstrukturelementen (Fördergegenstand F) aufgenommen und die Fördermöglichkeiten für Vorhaben mit besonderer fachpolitischer Bedeutung und Vorbildwirkung (Fördergegenstand D.2) verbessert. 

Das Vorhaben darf begonnen werden, sobald der Antrag gestellt ist (Posteingang in der Bewilligungsbehörde). Dies ist jedoch nur auf eigenes Risiko möglich und steht unter dem Vorbehalt einer Kürzung oder Ablehnung. Für den Fall, dass Sie schon vor der Bewilligung mit der Maßnahmeumsetzung beginnen möchten, nehmen Sie bitte unbedingt vorher Kontakt mit der Bewilligungsbehörde auf (zum Beispiel kann es erforderlich sein, vor der Umsetzung den zutreffenden Kostensatz zu bestimmen).

Begünstigte, die mit dem Vorhabenbeginn bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheides warten möchten, sollten berücksichtigen, dass die langen Bearbeitungszeiten ggf. den Ausführungszeitraum verkürzen.

Können Begünstigte ihre Vorhaben aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchführen (zum Beispiel durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), erfolgt eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umständen. Den Begünstigten sollen grundsätzlich keine Nachteile entstehen. 
 
Gemäß Pkt. 11.8 der Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Vorhaben sind die Begünstigten verpflichtet, Fälle außergewöhnlicher Umstände der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.

Erhebliche Schäden an Gehölzanlagen durch die langhaltende Dürre/Trockenheit in einigen Teilen Sachsens können nach Prüfung des Einzelfalles als „außergewöhnliche Umstände“ anerkannt werden. Als am stärksten gefährdet gelten Flächen, welche im Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr des laufenden Jahres angepflanzt wurden.

Gemäß Pkt. 11.8. der Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Vorhaben sind die Begünstigten verpflichtet, Fälle außergewöhnlicher Umstände der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.

Die Schäden sind nach Ort und Ausmaß zu dokumentieren (möglichst inkl. Fotos) und der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. Es wird darum gebeten, bei der Meldung die Identnummer des Fördervorhabens anzugeben, damit eine zügige Zuordnung gewährleistet ist. Die Bewilligungsbehörde überprüft dann die Schäden ggf. vor Ort, entscheidet über die Anerkennung und informiert anschließend den Begünstigten.

Für die Anzeige von Schäden durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände kann folgendes Formular genutzt werden:

Aufrufe zur Antragstellung

Eine Antragstellung für die Fördergegenstände A - C der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) ist nur im Rahmen von Aufrufen zur Antragstellung möglich. In dieser Förderperiode sind keine weiteren Aufrufe vorgesehen. 

Die Antragstellung für die Förderung von investiven Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der neuen Förderperiode (2023-2027) kann voraussichtlich ab 2023 erfolgen.

Fördergegenstände der RL NE/2014 im Dokument "Vorhabensauswahlkriterien"
Fördergegen-stände Bezeichnung Tabelle ELER-CODE
A.1 Biotopgestaltung 11 4.4
A.2 Artenschutz 12 4.4
A.3 Technik und Ausstattung: Biotoppflege 13 4.4
A.3 Technik und Ausstattung: Prävention 14 4.4
A.4 Biotopgestaltung im Wald 24 8.5.e
A.5 Artenschutz im Wald 25 8.5.e
A.6 Stützmauern landwirtschaftliche Flächen 10 4.3.e
B.1 Naturschutzplanungen 17 7.1
B.2 Studien zur Dokumentation von Artvorkommen 18 7.6
C.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer 1 1.1
C.2 Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 19 7.6
C.3 Gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte 28 16.5

 

Tabelle im Dokument "Vorhabensauswahlkriterien" mit Relevanz für mehrere Fördergegenstände der RL NE/2014

 

Tabelle Bezeichnung  
15 Untersetzung der Bewertungsstufen Biotop- und Artenschutz  
16 Arten und Lebensraumtypen mit vordringlichen Handlungsbedarf im Freitaat Sachsen  
Anhang Index der Strukturausstattung der Kulturlandschaft zur Bewertung der Auswahlkriterien zu den Codes 4.4, 7.1, 7.6, 8.5.e und 16.5 (Richtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014)  

 

Aktuell ergibt sich folgender Bearbeitungsstand der Anträge in der RL NE/2014 (Stand: 28.12.2022)
Fördergegenstand Anträge bewilligt Mittel bewilligt Anträge in Bearbeitung
A.1-A.3

1.1779

36.408.000 262
A.4-A.5 77 8.789.000 21
A.6 148 8.705.000 -
B.1 24 1.068.000 4
B.2 228 10.127.000 4
C.1 44 5.446.000 -
C.2 64 4.953.000 -
C.3 6 1.638.000 -
D 14 1.051.000 2
E 4.945 5.123.000 2
F 823 14.026.000 91
G 0 0 6
H 2 33.000 6
gesamt 7.554 97.367.000 398

 

 

Fördergegenstand Fördergruppe
A.1-A.3 Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung
A.4-A.5 Biotopgestaltung/Artenschutz im Wald
A.6 Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen/Weinbergmauern
B.1 Naturschutzplanungen
B.2 Studie zur Dokumentation von Artvorkommen
C.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer
C.2 Naturschutzbezogene Öffentlichkeits-/Bildungsarbeit
C.3 Zusammenarbeit Naturschutz
D Komplexvorhaben des Naturschutzes
E Wolfsprävention
F Anlage und Sanierung von Gehölzen

 

Auswahlverfahren und Informationen zur Einstufung

Unterlagen zu Vorhaben nach A, B, C.2 und C.3 ohne Festbetragsfinanzierung

Listen zur Einstufung der Arten, Biotope und Lebensraumtypen können auf dieser Internetseite im Bereich „Auswahlverfahren für Vorhaben nach A, B und C der RL NE/2014“ abgerufen werden.

Eine Antragstellung für die Fördergegenstände A - C der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) ist nur im Rahmen von Aufrufen zur Antragstellung möglich.

Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!

Unterlagen zu Vorhaben nach A und B mit Festbetragsfinanzierung

Für folgende Vorhabenstypen findet die Förderung anhand von Festbeträgen auf Grundlage standardisierter Einheitskosten statt:

Hinweis:

Für folgende Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen gilt seit Mai 2017 ein gesondertes Antragsverfahren:

  • Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Kopfbäumen
  • Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen

Die Antragsunterlagen finden Sie im Bereich „Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen (F.)

Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken. Bei Nichtbenutzung der grünen Button (z. B. bei Ausdruck über die Menüleiste Datei → Drucken) kommt es zu fehlerhaften Darstellungen.

weitere Unterlagen

Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!

Unterlagen zu Vorhaben (C.1) der Naturschutzqualifizierung für Landnutzer

Komplexvorhaben (D.1/D.2) des Naturschutzes

Für Komplexvorhaben des Naturschutzes (D.1/D.2) können jederzeit Anträge gestellt werden. Es sollte eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee erfolgen.

Die Förderanträge für D.2 sollen sich auf folgende thematische Schwerpunkte beziehen:

  • Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität einschließlich Ausbau des Biotopverbundsystems im Offenland
  • Strukturanreicherung und Strukturverbesserung in ausgeräumten oder intensiv genutzten Agrarlandschaften
  • Konzeptionelle und pilothafte Vorhaben zur Erhaltung der Biodiversität auf Grünland, insbesondere auf extensiv genutzten Wiesen, Weiden und Streuobstwiesen

 

Hinweis

Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken. Bei Nichtbenutzung der grünen Button (z. B. bei Ausdruck über die Menüleiste Datei → Drucken) kommt es zu fehlerhaften Darstellungen.

 

Vorfinanzierungsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet Vorfinanzierungsdarlehen für bestimmte Vorhaben der Richtlinie Natürliches Erbe an. Die Vorfinanzierungsdarlehen können von Verbänden/ Vereinen, Stiftungen und kommunalen Zusammenschlüssen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 10.000 und max. 75.000 EUR und wird speziell zur Vorfinanzierung von ELER-finanzierten Vorhaben ausgegeben.

Nähere Informationen zum Vorfinanzierungsdarlehen, Ansprechpartner für Rückfragen  sowie die erforderlichen Antragsunterlagen können auf folgender Internetseite der SAB abgerufen werden:

 

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