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Biotop- und artenangepasste Pflege (G)

Ziel des neuen Förderschwerpunkts G („Biotop- und artenangepasste Pflege“) ist, insbesondere FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes und Offenlandbiotope sowie Habitate von Arten zu fördern, die ganz besondere Ansprüche an die Pflege haben. Außerdem sollen auch einzelne Flächen mit Vorkommen geschützter und gefährdeter Biotope beziehungsweise Arten, die auf entsprechende Maßnahmen angewiesen sind, in ihrem Zustand verbessert werden. Förderfähig sind flächenbezogene Maßnahmen der Biotoppflege, Biotopbeweidung und artenangepassten Bewirtschaftung auf Flächen mit Vorkommen gefährdeter Schutzgüter. Begleitend sind vorbereitende Maßnahmen und die Anlage von Kleinstbiotopen und -lebensstätten auf diesen Flächen möglich.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von maximal 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt und ist von der konkreten Einstufung der Schutzgüter abhängig. Die Stufen geben die Bedeutung des Vorhabens für die Bestandserhaltung der Arten und Biotope im Freistaat Sachsen an, die sich wesentlich aus der Bestands- und Gefährdungssituation der Roten Listen ableiten. Die Stufen 1 und 2 (100 % Fördersatz) entsprechen dabei einer prioritären bzw. sehr hohen Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, die z.B. bei Arten gegeben ist, die vom Aussterben bedroht oder extrem selten sind und die Stufe 3 (90 % Fördersatz) entspricht einer hohen Bedeutung bzw. Gefährdung.

Hinweis

Es sind ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte antragsberechtigt. Die relevanten Unterlagen und Formatvorlagen im Zusammenhang mit der Antragstellung werden im Intranet (KDN) des LfULG für die Naturschutzbehörden bereitgestellt.

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