Richtlinie »Krisen und Notstände« (KuN/2015)
Zweck:
Verhinderung von Existenzgefährdungen infolge von Naturkatastrophen, Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen (außergewöhnliche Naturereignisse), Tierseuchen undSchädlingsbefall .
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei, die Forstwirtschaft sowie die Aquakultur und Binnenfischerei umfasst.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz in Sachsen
- Unternehmen muss mind. die Hälfte des Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen
- sonstige spezielle Zuwendungsvoraussetzungen je nach Schadensursache
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
BIL
- Antrag auf Gewährung einer Krisen- und Notstandsbeihilfe Stand: Juli 2018
- Anlage zum Antrag - Erklärung des Antragstellers - kein »Unternehmen in Schwierigkeiten« Stand: 19.08.2015
- Anlage zum Antrag - Erklärung zu KMU (kleines und mittleres Unternehmen) Stand: 04.09.2015
- Anlage Schadensberechnung (*.xlsx, 1,24 MB) Stand: 02.10.2018
- Auszahlungsantrag Stand: 04.09.2015
- Belegliste (*.xlsx, 46,62 KB) Stand: Juni 2018
- Verwendungsnachweis RL KuN (*.doc, 74,50 KB) Stand: 28.06.2018