Maßnahmen zur Förderung der Imkerei
Zweck:
Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse sowie der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Honigs gegenüber Importhonigen, Bekämpfung der Varroatose
Antragsberechtigt:
- Landesverband Sächsischer Imker e. V.
- Landesverband Sächsischer Buckfastimker e. V.
- Sächsische Tierseuchenkasse
- Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V.
Konditionen:
Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen.
Hinweis:
Die Antragstellung ist ohne Einschränkung möglich.
Antragsstelle
Zuständig ist das Referat 33 - Förderung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).