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Förderrichtlinie Tierzucht (FRL TZ/2023)

Die Förderrichtlinie Tierzucht 2023 dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch züchterische Maßnahmen, dem Erhalt und der Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes sowie dem Erhalt der genetischen Vielfalt. Zudem wird das Fortbestehen der Kleintierzuchtverbände gesichert, durch Unterstützung beim Erhalt vom Aussterben bedrohter Rassen, Unterstützung der Jugendarbeit, der Wissensvermittlung und des Ausstellungswesens.

Zweck

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch züchterische Maßnahmen, Erhalt und Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes, Erhalt der genetischen Vielfalt einheimischer Rassen
  • Sicherung des Fortbestehens der Kleintierzuchtverbände durch Unterstützung beim Erhalt vom Aussterben bedrohter Rassen, durch Unterstützung der Jugendarbeit, der Wissensvermittlung und des Ausstellungswesens

Antragsberechtigt

  • anerkannte Zuchtorganisationen im Freistaat Sachsen
  • mit der Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung beauftragte Stellen
  • natürliche Personen oder Personengesellschaften, sofern für die entsprechende Rasse keine Zuchtorganisation im Freistaat Sachsen anerkannt ist
  • Landesverband Sächsischer Rassekaninchenzüchter e.V.
  • Sächsische Rassegeflügelzüchterverband e. V.

Konditionen

Festbetrags- oder Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form jährlicher Zuschüsse.

In 2024 wird die Deckprämie für folgende Hengste der Rasse Sächsisch-Thüringisches Schweres Warmblut gefördert:

Galantus, UELN: DNK333OL0505815

Urfürst, UELN: DE 4670001186106

Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen: Förderrichtlinie Tierzucht – FRL TZ/2023

Antragsstelle

Zuständig ist das Referat 33 – Förderung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Abt. 3, Ref. 33 – Förderung

Postanschrift:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Postfach 54 01 37
01311 Dresden

Telefon: +49 351 8928-3301

Telefax: +49 351 8928-3399

E-Mail: BewilligungsstelleR33.lfulg@smekul.sachsen.de

Antragsformular

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