Richtlinie »Marktstrukturverbesserung« (MSV/2015)
Eine Antragstellung ist wegen der von der Bundesregierung geplanten Mittelkürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« zur Zeit (voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023) nicht möglich. Über die Fortsetzung der Antragstellung werden wir an dieser Stelle rechtzeitig informieren. Bitte prüfen Sie eine Antragstellung über andere Förderprogramme, z.B. über die Förderrichtlinie Regionales Wachstum oder die Richtlinie GRW RIGA.
Zweck:
Erleichterung der Gründung von Erzeugerorganisationen (EO)/EO-Vereinigungen und Förderung deren Tätigkeit in den ersten fünf Jahren nach der Anerkennung mit dem Ziel der Anpassung des landwirtschaftlichen Angebotes in Menge und Qualität an die Erfordernisse des Marktes.
Es soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Absatzsicherung oder Erlösvorteile auf der Erzeugerebene geschaffen werden
Die Förderung nach dieser Richtlinie umfasst folgende Abschnitte:
- Gründung und Tätigwerden von EO und EO-Vereinigungen (III)
- Investitionen (IV)
Nach Abschnitt Gründung und Tätigwerden von EO und EO-Vereinigungen (III):
- Nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte EO und EO-Vereinigungen, sofern im jeweiligen Erzeugnisbereich bisher keine entsprechende EO bzw. EO-Vereinigung im Freistaat Sachsen besteht.
Für alle EO und EO-Vereinigungen gilt die KMU-Grenze.
Nach Abschnitt Investitionen (IV)
- EO und EO-Vereinigungen,
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt und die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. Euro erzielen.