Richtlinie »Förderung entstandener Umsatzsteuer im Rahmen des Schulprogramms der Europäischen Union (EU-Schulprogramm)« (Förderrichtlinie Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021)
Zweck:
Der Freistaat Sachsen nimmt ab dem Schuljahr 2017/2018 am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch der Europäischen Union (EU-Schulprogramm) teil. Nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert der Freistaat Sachsen die im Rahmen der Umsetzung des EU-Schulprogramms entstandene Umsatzsteuer sowie Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte für die Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Zuwendung entspricht der für geförderte Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen entstandenen Umsatzsteuer sowie Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte.