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Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

Am 4. Juli 2023 ist die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen in Kraft getreten.

Das Programm umfasst derzeit vier Module:

  • Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
  • Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Stärkung der Anpassung an die Folgen es Klimawandels
  • Zukunftsfähige Energieversorgung

Die Förderrichtlinie wird aus den Strukturfonds Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union und aus sächsischen Landesmitteln finanziert.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Bewilligungsstelle für die Programmteile und Trägerin des Antragsverfahrens. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Weitere Informationen erhalten Sie über das Förderportal der SAB.

Förderrichtlinie EuK/2023

Zur Umsetzung der Energiewende, des Klimaschutzes und zur Klimawandelanpassung enthält das Förderprogramm zurzeit die folgenden Förderbereiche:

Gefördert werden können anwendungsorientierte und bevorzugt anwendungsnahe, vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit thematischen Schwerpunkten insbesondere auf Energieeffizienztechnologien und erneuerbare Energietechnologien, Klimaanpassung sowie Kreislaufwirtschaft. Begünstigte sind Hochschulen und nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten.

Gefördert werden können u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Begünstigte sind zum Beispiel Kommunen, Unternehmen und Vereine. Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 50 und 80 Prozent.

Gefördert werden können Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Begünstigte sind unter anderem Kommunen, KMU, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen. Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent.

Gefördert werden können Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Hierbei können nur Projekte gefördert werden, die in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fund (JTF) liegen. Dies sind die Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig. Begünstigte sind vor allem Unternehmen inklusive Genossenschaften, aber auch Kommunen und Zweckverbände. Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 80 Prozent. Die Förderung erfolgt auf Basis von Förderaufrufen, die zur Einreichung von Projektskizzen oder Anträgen für Vorhaben zu ausgewählten Themen auffordern.

Im Rahmen einer geplanten Erweiterung des Programms sollen künftig auch Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, von Netzen und Speichersystemen auf lokaler Ebene ebenfalls gefördert werden können.

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