Erneuerbare Energien und Speicher – FRL EEuS/2023
Am 22. Juni 2023 ist die Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023) in Kraft getreten. Die Richtlinie umfasst zwei Programmteile: Zum einen werden Balkonkraftwerke von Privatpersonen mit 300 Euro gefördert. Zum anderen können Kommunen, Unternehmen, Eigentümergemeinschaften, aber auch Privatpersonen, Vereine und weitere Gruppen Tilgungszuschüsse für Darlehen beantragen, mit denen Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speicher angeschafft werden sollen.
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Bewilligungsstelle für beide Programmteile und Trägerin des Antragsverfahrens. Der Antragsstart für die Balkonkraftwerke ist der 29. August, der Antragsstart für den zweiten Programmteil ist für den Frühherbst 2023 geplant.
Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaikanlagen
Im Programmteil B der Richtlinie werden Balkonkraftwerke gefördert, also steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung (siehe: Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – Programmteil B).
Aus den bereitgestellten Mitteln können rund 18.000 Balkonkraftwerke gefördert werden. Es gibt keine Garantie, dass für alle Anträge tatsächlich eine Förderung bewilligt werden kann.
Die Fördersumme beträgt einmalig 300 Euro. Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen, und zwar an Mieterinnen und Mieter ebenso wie an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Der Antrag auf Förderung kann ab dem 29. August 2023 ausschließlich digital bei der SAB gestellt werden.
Auf der Internetseite der SAB erhalten Sie detaillierte Informationen, Antworten auf häufige Fragen und den Zugang zur Online-Antragstellung:
- SAB: Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) Informationen zur Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Zuschüsse für Darlehen für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher
Im Programmteil A der Richtlinie fördert der Freistaat mit Tilgungszuschüssen Darlehen für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik (PV) oder Geothermie sowie entsprechende Speicher. Ziel ist es, so den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden zu erhöhen. Darüber hinaus soll mittels Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen die Nutzung erneuerbarer Energie aus eigenen Anlagen gesteigert werden. Hinweis: Es können nur Speicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage größer als 30 Kilowatt peak gefördert werden (siehe: Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – Programmteil A).
Die vorgesehenen Tilgungszuschüsse werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt und betragen für Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Stromspeicher in Kombination mit einer PV-Anlage betragen die Zuschüsse bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt wird pro Kalenderjahr ein Zuschuss von maximal 50.000 Euro gewährt.
Die Details zu diesem Programmteil werden aktuell erarbeitet. Antragsstart für diesen Programmteil ist für den Herbst dieses Jahres geplant.