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LIFE 2021–2027 – Förderprogramm für Umwelt und Klima

LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist ein EU-Finanzierungsinstrument, mit dem seit 1992 ausschließlich Umweltprojekte unterstützt werden.

Zentrale Beratungsstelle für das EU-Programm LIFE des BMU

Seit Januar 2019 ist im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine neue zentrale Beratungsstelle für das EU-Förderprogramm LIFE bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH am Standort Bonn angesiedelt.

Durch die Beratungsstelle werden Antragstellende, Interessenten und die Kontaktstellen in den Bundesländern in folgenden Bereichen unterstützt:

  • Information und Beratung zum EU-LIFE-Programm
  • EU-weite und nationale Förderung von Austausch und Vernetzung der Akteure
  • Bereitstellung von Arbeitshilfen und Materialien

Ebenso stellt die Beratungsstelle Informationen zu den aktuellen Calls bereit.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Förderschwerpunkte

(1) Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität
(2) Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
(3) Teilprogramm Klimaschutz und Klimawandelanpassung
(4) Teilprogramm Energiewende

Die Umsetzung der LIFE-Verordnung erfolgt durch mehrjährige Arbeitsprogramme. Das Aktuelle gilt von 2021 bis 2024.

Förderkriterien und thematische Prioritäten

Das Projekt muss mindestens einem Ziel der LIFE-Verordnung dienen und dem betreffenden Förderschwerpunkt zugeordnet werden können.

Für die Auswahl sind insb. die Klarheit, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit sowie der europäische Mehrwert des Projektvorschlages entscheidend. Die Zuschlagskriterien sind in einer Bewertungsmatrix im mehrjährigen Arbeitsprogramm enthalten.

Die Architektur der Projektarten stellt sich ab 2021 wie folgt dar:

Standard Action Projects (SAP):

  1. Traditionelle Projekte die nicht SNAP's, SIP's oder Technical Assistance zuzuordnen sind.
  2. Strategic Nature Projects (SNAP):
  3. Es handelt sich um die neue Bezeichnung der integrierten Projekte im Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität. Also Projekte mit denen Strategien in einem großen räumlichen Maßstab umgesetzt werden.
  4. Strategic Integrated Projects (SIP):
  5. Es handelt sich um die neue Bezeichnung der integrierten Projekte in den Teilprogrammen Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität. Gefördert wird die Implementierung von Strategien und es soll mindestens eine weitere Finanzquelle mobilisiert werden.
  6. Technical Assistance (TA):
  7. Geförderte werden Projekte der technischen Hilfe.
  8. Other Action Grants (OAG):
  9. Gefördert werden Projekte um die allgemeinen Ziel des Life-Programms zu erreichen.
  10. Operating Grants (OG):
  11. Gewährt wird eine institutionelle Unterstützung für gemeinnützige Träger.

EU-Kofinanzierung

60% (75% bei prioritären Arten/Lebensraumtypen) der förderfähigen Kosten für maßnahmebezogene Zuschüsse, inkl. MWSt., Personalkosten und Grunderwerb

70% der förderfähigen Kosten für Betriebskostenzuschüsse für operative und administrative Kosten von umwelt- oder klimapolitisch tätigen Organisationen ohne Erwerbscharakter

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen.

Antragsverfahren

Das Programm wird direkt von der EU-Kommission verwaltet. Die EU-Kommission wählt in einem gestaffelten Verfahren aus den eingereichten Projekten die zu fördernden Vorhaben aus und begleitet diese im Projektverlauf.

Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineverfahren.

Der Life-Aufruf 2024 wurde am 18. April 2024 veröffentlicht. Details zum Aufruf, den Fristen, den Antragsformalitäten sind unter folgendem Link ersichtlich:

zum LIFE-Aufruf 2024

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