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Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft – FRL WuF/2020

Mit der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020) werden folgende Ziele verfolgt:

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder und Schutz der Naturgüter im Wald
  • Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum
  • Überwindung struktureller Bewirtschaftungshemmnisse im kleinstrukturierten Privatwald und Verbesserung der Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft durch besitzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
  • Waldflächenmehrung durch Erstaufforstung
  • Förderung von Waldschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen

Am Jahresende 2023 endet die Bereitstellung zweckgebundener GAK-Mittel für den GAK-Rahmenplan Förderbereich 5 F durch den Bund und somit auch die Förderung der Waldschutzmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft. Das SMEKUL hat diese Mittel in den letzten Jahren zur Unterstützung der Waldbesitzenden genutzt und noch deutlich aufgestockt mit Mitteln aus anderen GAK-Bereichen und des Sondervermögens. In Summe wurden von 2019 bis Ende 2022 ca. 35 Mio. EUR ausgezahlt.

Es ist aber auch so, dass die Förderung sehr hohe Kapazitäten auf Ebene der Forstbezirke und der Bewilligungsbehörde bindet, die zum Beispiel für den dringend notwendigen Waldumbau/Wiederbewaldung gebraucht werden.

Um eine Bearbeitung und Auszahlung aller Waldschutzanträge im Jahr 2023 zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde der Stichtag 30. Juni 2023 festgelegt. Bis zu diesem Termin sollen die Anträge incl. der Stellungnahme des zuständigen Revierleiters von Sachsenforst in der Behörde vorliegen.

Fragen können Sie gerne an das Referat 52 im SMEKUL (Herr Beier oder Herr Thomann) oder an die Bewilligungsstelle in Bautzen (Herr Nitzsche) richten.

Die Förderrichtlinie des Bundes für „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird am 11. November 2022 veröffentlicht, hat das BMEL in einer Pressemitteilung am 8. November 2022 angekündigt. Ab dem 12. November 2022 können Förderanträge über das online-Antragsportal der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) unter www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Diese Internetseite wird mit weiteren Informationen aktualisiert, sobald die Richtlinie am 11. November 2022 veröffentlicht ist. Das Förderprogramm wird durch die FNR vollzogen. Ansprechpartner für Fragen zum Förderprogramm und zur Antragstellung ist die FNR (Telefon +49 3843 6930-600).

Am 30. August 2022 hat die Sächsische Staatsregierung die Änderung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020) beschlossen.

  • Die Festbeträge für die Waldumbauförderung und die Erstaufforstung wurden an die aktuellen Kosten angepasst, insbesondere wird die Pflege und Entwicklung von Naturverjüngung mit einer deutlich erhöhten Basisprämie gefördert.
  • Mit der Richtlinienänderung werden außerdem die Fördermöglichkeiten für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erweitert: neuer Fördergegenstand „Mitgliederinformation und -aktivierung“, Erweiterung der „Waldpflegeverträge“ auf Betriebe bis 100 Hektar und Anhebung der Festbeträge, Erweiterung Förderzeitraum „Professionalisierung“ auf fünf Jahre.

Darüberhinaus sind folgende zwei Sachverhalte von Waldbesitzenden zu beachten:

  • Der Herbizideinsatz beim Waldumbau und der Erstaufforstung im Rahmen der Kulturvorbereitung und -pflege führt zum Förderausschluss.
  • Bei einem Vorhaben mit Festbetragsfinanzierung (v. a. relevant für Waldumbau und Erstaufforstung) werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Festbeträge der Bewilligung zugrunde gelegt. Werden die Festbeträge in dieser Förderrichtlinie zu einem späteren Zeitpunkt an das aktuelle Kostenniveau angepasst (wie jetzt mit der Änderung zum 30. August 2022 geschehen) bevor das Vorhaben abgeschlossen ist, bleibt der bewilligte Zuwendungsbetrag unverändert. Eine Nachbewilligung aufgrund der Anpassung der Festbeträge an aktuelle Marktbedingungen ist ausgeschlossen.

Allgemeiner Hinweis zur Meldung von Schäden an geförderten Objekten, welche sich noch innerhalb der fünfjährigen Zweckbindungsfrist befinden, durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Dürre, Starkregen/Hochwasser):

Die Begünstigten sind in solchen Fällen verpflichtet innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem er hierzu in der Lage ist, den Schaden der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Die Schäden sind bitte nach Ort und Ausmaß zu dokumentieren (inklusive Fotos) und die Identnummer des Fördervorhabens anzugeben.

 

Fördergegenstände Richtlinie Teil 1 (ELER): Gegenwärtig ist kein Aufruf veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

In den Blöcken auf der rechten Seite dieser Internetseite finden Sie zahlreiche Informationen zur Waldumbauförderung (u.a. Musterantrag, Veröffentlichung aus der Waldpost).

Antragsberechtigte:

  • private und körperschaftliche Waldbesitzer
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz

 (ausgenommen sind der Bund und das Land)

Konditionen:
Festbetragsfinanzierung (Prämie in EUR/ha zzgl. Festbeträgen in EUR/Pflanze bzw. EUR/ha Saatgut bei Saat)

Aufrufe und Stichtag:
Für den Fördergegenstand ist ein ganzjähriges Antragsverfahren möglich.

Wichtiger Hinweis:

Der Waldumbau wurde von 2015 bis 2020 über den ELER (EU-Mittel) gefördert. Seit dem 16.9.2020 erfolgt die Förderung ausschließlich über die GAK (Teil 2 der Richtlinie). Sie finden an dieser Stelle nur die Formulare zur Einreichung eines Auszahlungsantrages.

Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)

Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.

Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.

Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.

Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte  Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen  »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.

Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)

Wichtiger Hinweis:

Um eine Bearbeitung und Auszahlung aller Waldschutzanträge im Jahr 2023 zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde der Stichtag 30. Juni 2023 festgelegt. Bis zu diesem Termin sollen die Anträge incl. der Stellungnahme des zuständigen Revierleiters von Sachsenforst in der Behörde vorliegen.

Die Anwendung und Ausbringung von Insektiziden zur Behandlung von durch Borkenkäfer befallenem Holz ist über die Wintermonate (01.11. – 28.02.) nicht wirksam und nicht förderfähig. Ab März ist eine Förderung des Insektizideinsatzes möglich, wenn ein Ausfliegen der Käfer auf andere Weise nicht verhindert werden kann (Erklärung im Förderantrag). Holzpolter, die bis zum 31.03. nicht aus dem Wald abgefahren oder ab dem 01.04. nicht unverzüglich entrindet bzw. (als ultima ratio) mit Insektzid behandelt werden, gelten als nicht waldschutzwirksam aufgearbeitet und sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigte:

  • private und körperschaftliche Waldbesitzer
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz  

(ausgenommen sind der Bund und das Land)

Konditionen:

Festbetragsfinanzierung bei den Waldschutzmaßnahmen 1-9

Anteilsfinanzierung bei der Maßnahme 10 (Bau von Trocken- und Naßlagerplätzen) mit einem Fördersatz von 80 % der Nettokosten

Aufrufe und Stichtage:

Für den Fördergegenstand ist ein ganzjähriges Antragsverfahren möglich.

Unterlagen Förderantrag:

In der Checkliste sind alle notwendigen Unterlagen bzw. Anlagen bei den jeweiligen Fördergegenständen dargestellt. Bitte legen Sie diese vollständig ausgefüllt dem Antrag bei.

Wichtige Hinweise:

Die Wiederherstellung (Einebnung) von vorhandenen Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen und Anlage / Befestigung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen werden über die Waldschutzmaßnahmen gefördert.

Erschließungsmaßnahmen im Wald können Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (§ 9 Sächsisches Naturschutzgesetz) darstellen, die ggf. durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren sind. Bei Vorhaben zum Neubau oder Ausbau von Holzabfuhrwegen ist mit dem Förderantrag immer die Genehmigung / Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Eventuelle Ausgleichsmaßnahmen und deren Kosten sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.

Antragsberechtigte:

  • private und körperschaftliche Waldbesitzer
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Jagdgenossenschaften nach § 9 Bundesjagdgesetz (Wegebau)

(ausgenommen sind der Bund und das Land)

Konditionen:

Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses

Aufrufe und Stichtage:

Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)

Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.

Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.

Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.

Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte  Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen  »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.

Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)

Wichtige Hinweise:

Die Erstaufforstung wurde in den Jahren 2015 bis 2020 mittels Anteilsfinanzierung gefördert (RL WuF/2014).  Seit Inkrafttreten der RL WuF/2020 am 16.9.2020 erfolgt die Förderung ausschließlich auf Basis von Festbeträgen. Bitte schauen Sie vor Erstellung des Verwendungsnachweises in Ihren Zuwendungsbescheid und wählen dann die richtigen Formulare aus.

Antragsberechtigte:

  • private und körperschaftliche Waldbesitzer
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
  • Eigentümer / Bewirtschafter potentieller Erstaufforstungsflächen

 (ausgenommen sind der Bund und das Land)

Konditionen:

Festbetragsfinanzierung (Festbeträge in EUR/Pflanze)

Aufrufe und Stichtage:

Für den Fördergegenstand ist ein ganzjähriges Antragsverfahren möglich.

Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)

Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.

Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.

Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.

Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte  Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen  »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.

Formulare Verwendungsnachweis (schriftlich)

Wichtige Hinweise:

Antragsberechtigte:

  •  private und körperschaftliche Waldbesitzer
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz

 (ausgenommen sind der Bund und das Land)

Konditionen:

Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses

 

Aufrufe und Stichtage:

Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)

Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.

Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.

Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.

Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte  Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen  »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.

Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)

Wichtige Hinweise:

Antragsberechtigte

  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz

 (ausgenommen sind der Bund und das Land)

Konditionen:

Festbetragsfinanzierung (Zusammenfassung Holzangebot und Waldpflegeverträge)
Anteilsfinanzierung bei der Professionalisierung von Zusammenschlüssen

 

Aufrufe und Stichtage:

Für den GAK-finanzierten Fördergegenstand (Förderung forstlicher Zusammenschlüsse) gilt der jährliche Stichtag 31. Oktober für Vorhaben, die im folgenden Jahr bewilligt werden sollen (Posteingang in der Bewilligungsbehörde).

 

Wichtige Hinweise:

Antragsberechtigte:

Landkreise / kommunale Träger (Anlagen zur Waldbrandüberwachung)

Konditionen:

Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses

Aufrufe und Stichtage:

Der Aufruf und die Antragsformulare sind auf dieser Seite eingestellt.

Vorhabenauswahlkriterien

Vorhabenauswahlkriterien im Rahmen des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum“ gemäß Art. 49 ELER-Verordnung

 

Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)

Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.

Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.

Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.

Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte  Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen  »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.

Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)

Ansprechpartner vor Ort

Antragsstelle

Staatsbetrieb Sachsenforst

Obere Forst- und Jagdbehörde - Außenstelle Bautzen

Postanschrift:
Paul-Neck-Straße 127
02625 Bautzen

Telefon: 03591 216-0

E-Mail: glbautzen.poststelle@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.sbs.sachsen.de

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