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Förderbereich Radonreduzierung

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(© Heimrich & Hannot GmbH)
Radonreduzierung: Illustration der Einwirkung von Radon auf ein Haus und dessen Umgebung
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(© Heimrich & Hannot GmbH)
Radonreduzierung: Illustration der Einwirkung von Radon an verschiedenen Eintrittsstellen an einem Haus

Zielsetzung ist die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen und somit Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Radon. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts, lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie der Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon unterhalb von Gebäuden und Ableitung an die Außenluft.

Gefördert werden über Teil A (EFRE) der Förderrichtlinie 

  • bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Radonzutritt in Innenräumen 
  • lüftungstechnische Maßnahmen 
  • Bau von Anlagen zur Absaugung 

Gefördert werden investive Vorhaben bis einschließlich 200.000 Euro Gesamtkosten – die Fördersumme ist auf max. 60.000 Euro begrenzt. 

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • anerkannte Religionsgemeinschaften
  • KMU
  • Das Vorhaben wird nur an Bestandsbauten, die vor dem 31.12.2018 errichtet worden sind, gefördert.
  • Es muss mit der Antragstellung eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ nachgewiesen werden.
  • Die Begünstigten verpflichten sich, im Anschluss an das Fördervorhaben eine erneute Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration für die Dauer eines Jahres durchzuführen und die Messergebnisse/Kenndaten zu Zwecken der Erfassung und Evaluierung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Begünstigten haben die fachlich qualifizierte Planung und Umsetzung sicherzustellen.
  • Die Begünstigten müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte sein oder eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten zu der Durchführung der Maßnahme und zu der Einhaltung der Auflagen, insbesondere der Zweckbindungsfristen vorlegen.
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