Hauptinhalt

Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen

Mit der Förderung von Netzwerken/Kooperationen soll die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren für eine nachhaltige Landwirtschaft und zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte verbessert werden.

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn ein Aufruf zum Einreichen von Förderanträgen vorliegt.

Aktuell liegt kein Förderaufruf vor.

Gefördert werden die Kosten und Ausgaben

  • für die Einrichtung und Koordinierung von Kooperationen zwischen mindestens zwei Akteuren in einem definierten Gebiet innerhalb von Sachsen, unter anderem für den Aufbau und Betrieb von Versorgungsketten von Lebensmitteln und lokaler Märkte,
  • für Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen,
  • für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Strategien für die Zusammenarbeit,
  • für die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen und Plänen sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken,
  • für die Umsetzung von Plänen zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen
  • für laufende Ausgaben der Zusammenarbeit.

Es werden nur neue Formen der Zusammenarbeit gefördert. Bestehender Formen der Zusammenarbeit werden gefördert, wenn in deren Rahmen eine neue Tätigkeit auf der Basis eines neuen Konzepts aufgenommen wird.

Das Vorhaben wird überwiegend im Freistaat Sachsen durchgeführt.

Gefördert wird werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften.

Bei Personengesellschaften und Zusammenschlüssen der vorgenannten Rechtsformen vertritt ein Mitglied die OG und fungiert als Lead-Partner, Koordinator und Begünstigter.

Im Wege der Anteilfinanzierung wird ein Zuschuss für Projektförderung in Höhe von 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Für alle Vorhaben gilt eine Untergrenze von 5.000 Euro Zuwendung.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 33: Förderung

Telefon: +49 351 8928-3301

Telefax: +49 351 8928-3399

E-Mail: BewilligungsstelleR33.lfulg@ smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Die Antragstellung erfolgt digital. Weitere Informationen zur webbasierten Antragstellung über die Plattform IAF werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

zurück zum Seitenanfang