Förderrichtlinie Existenzgründungs- und Hofnachfolgeprogramm – EHP/2021
Zweck
Zuwendungszweck ist die Einkommensunterstützung von Junglandwirten für die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Umsetzung eines Geschäftsplans nach einer Existenzgründung oder Hofnachfolge. Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans.
Die Richtlinie EHP/2021 ist außer Kraft getreten. Es finden keine Förderaufrufe mehr statt.
Die Förderung von Existenzgründungen und Hofnachfolgen wird künftig über die Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (LIE/2023) vollzogen.
Notwendige Dokumente und Informationen erhalten Sie auf der Seite zur LIE/2023.
Die Rentenbank bietet im Rahmen des Programmes »Produktionssicherung« u. a. Förderung für Landwirte aller Rechtsformen an, wobei auch existenzgründende Maßnahmen gefördert werden können.
Gefördert werden dabei u. a.
- Erwerb von Flächen, Unternehmenskäufe und –übernahmen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen nur im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben
Junge Landwirte unter 41 Jahren, die als Einzelunternehmer tätig sind, erhalten einen Zinsbonus.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Produktionssicherung - Rentenbank