Richtlinie zur Unterstützung von Existenzgründungen und Hofnachfolgen in der Landwirtschaft (EHP/2021)
Zweck
Zuwendungszweck ist die Einkommensunterstützung von Junglandwirten für die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Umsetzung eines Geschäftsplans nach einer Existenzgründung oder Hofnachfolge. Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans.
Der nächste Förderaufruf wird an dieser Stelle bekanntgegeben.
Begünstigte sind Unternehmen mit zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachen in folgenden Konstellationen
- Junglandwirte als Inhabende eines Einzelunternehmens,
- Personengesellschaften, wenn die Junglandwirte das Unternehmen wirksam und langfristig in Bezug auf die Entscheidungen zur Betriebsführung, zu Gewinnen und finanziellen Risiken kontrollieren; die wirksame und langfristige Kontrolle muss während des gesamten Bewilligungszeitraumes und der Zweckbindungsfrist gewährleistet werden. Sind mehrere natürliche Personen, darunter auch Personen, die keine Junglandwirte sind, am Kapital oder der Betriebsführung der Personalgesellschaft beteiligt, so müssen die Junglandwirte in der Lage sein, diese wirksame und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit anderen Personen auszuüben.
Junglandwirte sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhabende niederlassen.
Die Begünstigten müssen Kleinst- und kleine Unternehmen entsprechend der Definition gemäß Anhang I Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sein.
Die Zuwendung beträgt einmalig 70 000 Euro je begünstigtem Unternehmen und wird für einen Zeitraum von fünf Jahren in nachfolgender Höhe gewährt:
- Erste Rate: für das erste und zweite Jahr insgesamt 45 000 Euro,
- Zweite Rate: für das dritte und vierte Jahr insgesamt 17 000 Euro,
- Schlussrate: für das fünfte Jahr 8 000 Euro.
Info:
Die Rentenbank bietet im Rahmen des Programmes „Produktionssicherung“ u. a. Förderung für Landwirte aller Rechtsformen an, wobei auch existenzgründende Maßnahmen gefördert werden können.
Gefördert werden dabei u. a.
- Erwerb von Flächen, Unternehmenskäufe und –übernahmen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen nur im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben
Junge Landwirte unter 41 Jahren, die als Einzelunternehmer tätig sind, erhalten einen Zinsbonus.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Produktionssicherung - Rentenbank