Hauptinhalt

Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (TWN/2015)«

Aktuelle Informationen

Februar 2022 - Hinweis zur Beantragung von Förderung der FRL TWN/2015 im Antragsjahr 2022

Antragstellende, deren fünfjähriger Verpflichtungszeitraum nach Förderrichtlinie TWN/2015 bereits zum 14. Mai 2022 erfüllt ist, können ihre Verpflichtung um ein weiteres Jahr verlängern. Weitere Informationen hierzu finden Sie im "Hinweisblatt Verlängerung Neuverpflichtung AUNaP 2022".

Februar 2022 - Schlagebezogene Aufzeichnungen

Im Antragsjahr 2022 müssen begünstigte Personen nach FRL TWN/2015 die schlagbezogenen Aufzeichnungen (Teichbücher) für das komplette Antragsjahr 2022 der Fischereifachbehörde erneut zur Prüfung vorlegen. Letzter Abgabetermin ist der 3. März 2023. Weitere Informationen hierzu finden Sie im "Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung der Vorhaben FRL TWN".

zurück zum Seitenanfang