Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau – FRL ÖBL/2015
Aktuelle Informationen
Februar 2022 - Hinweis zur Beantragung von Förderung der FRL ÖBL/2015 im Antragsjahr 2022
Antragstellende, deren fünfjähriger Verpflichtungszeitraum nach Förderrichtlinie ÖBL/2015 bereits zum 14. Mai 2022 erfüllt ist, können mit ihrem Antrag eine erneute Verpflichtung eingehen. Die Neuverpflichtung wird im Antragsjahr 2022 auf einen einjährigen Verpflichtungszeitraum festgesetzt. Weitere Informationen finden Sie im "Hinweisblatt Verlängerung Neuverpflichtung AUNaP 2022".
- Hinweisblatt Verlängerung Neuverpflichtung (*.pdf, 0,42 MB) Stand: Februar 2022
Hinweise und Merkblätter
- Merkblatt zur Förderung nach FRL ÖBL/2015 (*.pdf, 0,39 MB) Stand: Februar 2022
- Mindestanforderungen an Schlagbezogene Aufzeichnungen (*.pdf, 97,56 KB) Stand: Februar 2020
- Informationsblatt zu Abtretungen und Pfändungen (*.pdf, 0,16 MB) Stand: Mai 2019
- Publizitätsmaßnahmen der Begünstigten des EPLR 2014–2020