Hauptinhalt

Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau – FRL ÖBL/2015

Aktuelle Informationen

Februar 2022 - Hinweis zur Beantragung von Förderung der FRL ÖBL/2015  im Antragsjahr 2022

Antragstellende, deren fünfjähriger Verpflichtungszeitraum nach Förderrichtlinie ÖBL/2015 bereits zum 14. Mai 2022 erfüllt ist, können mit ihrem Antrag eine erneute Verpflichtung eingehen. Die Neuverpflichtung wird im Antragsjahr 2022 auf einen einjährigen Verpflichtungszeitraum festgesetzt. Weitere Informationen finden Sie im "Hinweisblatt Verlängerung Neuverpflichtung AUNaP 2022".

zurück zum Seitenanfang