Richtlinie »Natürliches Erbe« (NE/2007)
- Aktuelles
- Zweck, Antragsberechtigt, Konditionen
- Förderung Biotopgestaltung, Gehölzanlage, Technikerwerb, Artenschutz, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (A, B.4, C.2)
- Unterlagen für Maßnahmen mit Standardkosten
- Unterlagen für Maßnahme ohne Standardkosten
- Unterlagen für Wolfsmaßnahmen
- sonstige Unterlagen
- Förderung Naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung und Biotoppflege (B.1)
- Naturschutzberatung (C.1)
Aktuelles
Mit Inkrafttreten der RL NE/2014 trat die RL NE/2007 außer Kraft mit Ausnahme der Präventionsmaßnahmen für Wolf (A.4) und der wiederholdenden Artenschutzmaßnahmen (B.4). Eine Antragstellung für diese Maßnahmen nach der RL NE/2007 war nur noch bis einschließlich 30.01.2015 (Eingangsdatum bei der Bewilligungsstelle) möglich. Später eingehende Anträge werden abgelehnt. Am 06.02.2015 wurde die Antragstellung für die RL NE/2014 zu eröffnet.
Durch das Hochwasserereignis 2013 verursachte Schäden bei geförderten Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des SMUL
Zweck, Antragsberechtigt, Konditionen
Zweck
Ziel des Freistaates Sachsen ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen Landschaftsbildern und der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.
Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende Maßnahmen unterstützt:
A Investive Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt
B Wiederkehrende Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt
C Naturschutzberatung und Öffentlichkeitsarbeit
D Komplexvorhaben des Naturschutzes
Konditionen
Anteils- oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
je nach Fördergegenstand
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- natürliche Personen
Förderung Biotopgestaltung, Gehölzanlage, Technikerwerb, Artenschutz, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (A, B.4, C.2)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2007).
Vorfinanzierungsdarlehen der SAB für Maßnahmen der RL NE
Seit Januar 2013 bietet die Sächsische Aufbaubank (SAB) Vorfinanzierungsdarlehen für bestimmte Maßnahmen der Richtlinie Natürliches Erbe an. Die Vorfinanzierungsdarlehen können von Verbänden/ Vereinen, Stiftungen und kommunalen Zusammenschlüssen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 10.000 und max. 50.000 EUR und wird speziell zur Vorfinanzierung von ELER-finanzierten Vorhaben der Richtlinie Natürliches Erbe ausgegeben.
Für Maßnahmen, die einen Bezug zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte aufweisen, Maßnahmen der Anlage und Pflege von Gehölzen sowie Investitionen in Technik und Ausstattungsgegenstände nach A.3 der RL NE kann kein Vorfinanzierungsdarlehen gewährt werden.
Nähere Informationen zum Vorfinanzierungsdarlehen, Ansprechpartner für Rückfragen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen können auf folgender Internetseite der SAB abgerufen werden:
Unterlagen für Maßnahmen mit Standardkosten
Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Standardkosten)
- Ausfüllhinweise zu Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis RL NE für Maßnahmen mit Standardkostensätzen (*.pdf, 0,46 MB)
- Auszahlungsantrag RL NE für Maßnahmen mit Standardkostensätzen (*.doc, 0,29 MB)
- Nachweis RL NE für Maßnahmen mit Standardkostensätzen (*.xlsx, 17,93 KB)
Unterlagen für Maßnahme ohne Standardkosten
Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (ohne Standardkosten)
- Ausfüllhinweise zu Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis RL NE (außer Standardkostensätze) (*.pdf, 0,54 MB)
- Auszahlungsantrag RL NE (außer Standardkostensätze) (*.doc, 0,30 MB)
- Belegliste RL NE (außer Standardkostensätze) (*.xls, 79,00 KB)
Unterlagen für Wolfsmaßnahmen
sonstige Unterlagen
Eigentümerzustimmung/Zustimmung des Nutzungsberechtigten
KMU-Formular
Erläuternde Informationen zur Einstufung als KMU enthält das "Benutzerhandbuch zur neuen KMU-Definition" der Europäischen Kommission.
- KMU-Formular - Infoblatt (*.pdf, 16,90 KB)
- KMU-Formular - BewertungV1
- KMU-Formular - Anlage 1
- KMU-Formular - Anlage 2
Gebietskulisse des ländlichen Raumes
Die Abgrenzung der Fördergebietskulisse ländlicher Raum gemäß Nummer 1.2.3 der Richtlinie Natürliches Erbe kann anhand der nachfolgenden Karten nachvollzogen werden. Zusätzlich können Sie die Zugehörigkeit einzelner Ortsteile in der bereitgestellten Liste der Ortsteile überprüfen.
- Gebietskulisse Bereich Außenstelle Mockrehna des LfULG (*.pdf, 0,67 MB) Stand: 23.10.2009
- Gebietskulisse Bereich Außenstelle Kamenz des LfULG (*.pdf, 1,39 MB) Stand: 23.10.2009
- Gebietskulisse Bereich Außenstelle Zwickau des LfULG (*.pdf, 1,22 MB) Stand: 23.10.2009
- ELER-Förderfähiges Gebiet im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) (*.xls, 0,39 MB)
Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!
Förderung Naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung und Biotoppflege (B.1)
Die Richtlinie ist ausgelaufen, daher ist einen Antragstellung nicht mehr möglich. Informationen zur neuen Richtlinie finden Sie unter: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm
Die Förderung des Obstgehölzschnittes nach dem Fördergegegenstand B.2 wird im Rahmen der Flächenförderung, nicht mehr angeboten. Informationen zur neuen Richtlinie finden Sie unter: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3528.htm
Naturschutzberatung (C.1)
- die regional zuständigen Förder- und Fachbildungszentren des LfULG mit Sachgebiet Naturschutz (Zwickau, Nossen, Kamenz) bei Maßnahmen der Biotopgestaltung, Gehölzanlage, Technikerwerb, Artenschutzmaßnahmen sowie Projekten der naturschutzbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Ihre örtlich zuständiges Förder- und Fachbildungszentren bzw. Informations- und Servicestelle bei Maßnahmen der naturschutzgerechten Flächenbewirtschaftung und Biotoppflege.
- Übersicht über die Beratungseinheiten mit Kontaktdaten der Beratungsinstitutionen (*.pdf, 0,43 MB) Ansprechpartner für naturschutzrechtliche und fachliche Fragen
- Karte Beratungseinheiten (*.pdf, 0,30 MB)