Richtlinie LEADER/2014: Landratsamt Görlitz
Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK)
Mit der Änderung der RL LEADER/2014 zum 01.01.2019 wurde das Förderverfahren vereinfacht: Die förderfähigen Ausgaben können seither auch auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt werden.
Antragsteller müssen damit zur Abrechnung des Vorhabens der Bewilligungsbehörde keine Rechnungen und Zahlungsbelege mehr vorlegen.
Als Berechnungsverfahren werden SEK bei Umnutzungen oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden angewendet. Im Ergebnis des geförderten Vorhabens muss ein beheizbarer Massivbau entstehen. Bei den SEK handelt es sich um einen Kostensatz in EUR pro m² der Nettoraum-Flächen. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz zur Anwendung. Er setzt sich aus Erfahrungswerten zusammen und wurde über ein Gutachten ermittelt. Die Fortschreibung orientiert sich am Baupreisindex für Sachsen.
Für im Jahr 2019 und 2020 gestellte Anträge und für Bewilligungen in 2019 und 2020 galt ein Kostensatz in Höhe von 1.272 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kam ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.068 EUR pro m² zur Anwendung.
Ab dem 1. März 2021 gilt für ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge und für Bewilligungen ein Kostensatz in Höhe von 1.381 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.160 EUR pro m² zur Anwendung.
Ab dem 1. März 2022 gilt für ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge und für Bewilligungen ein Kostensatz in Höhe von 1.540 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.294 EUR pro m² zur Anwendung.
Nähere Informationen finden Sie im »Informationsblatt zur Anwendung standardisierter Einheitskosten (SEK) für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden«.
Antragsformulare auf Förderung
- Antrag auf Förderung von Vorhaben des ELER nach Richtlinie LEADER/2014
- Anlage - Finanzierungsplan zum Antrag auf Förderung nach der RL LEADER/2014
- Anlage - Ausgabenzusammenstellung für investive Vorhaben
- Anlage - Bauerläuterung für Vorhaben auf Basis SEK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)
- Anlage - Beschreibung der Vorhabensbestandteile bei nicht investiven Vorhaben ohne direkte Personalkosten
- Anlage - Beschreibung der Vorhabensbestandteile bei nicht investiven Vorhaben mit direkten Personalkosten
- Anlage - Ausgabenzusammenstellung für technische Infrastruktur (z.B. Straßen, Wege und Plätze)
- Anlage - Flächenberechnung für Vorhaben auf Basis SEK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)
- Anlage 2.1.1 - Gewerbliche Wirtschaft
- Anlage 2.1.2 - Gewerbliche Wirtschaft - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
- Anlage 2.2.1 - Technische Infrastruktur
- Anlage 2.3.1 - Daseinsvorsorge-Infrastruktur
- Anlage 2.3.2 - Daseinsvorsorge-Infrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
- Anlage 2.4.1 - Freizeit-Infrastruktur
- Anlage 2.4.2 - Freizeit-Infrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
- Anlage 2.5.1 - Kultur-Infrastruktur
- Anlage 2.5.2 - Kultur-Infrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
- Anlage 2.6.1 - Bildungsinfrastruktur (einschließlich Kindertageseinrichtungen)
- Anlage 2.6.2 - Bildungsinfrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
- Anlage 2.7.1 - Investive Vorhaben zum Wohnen (einschließlich Mietwohnungen) sowie sonstige investive private Vorhaben mit nicht wirtschaftlicher Tätigkeit
- Anlage 2.7.2 - Vorhaben zum Wohnen (einschließlich Mietwohnungen) sowie sonstige investive private Vorhaben mit nichtwirtschaftlicher Tätigkeit auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
- Anlage 2.8.1 - Siedlungsstruktur und Ökologie
- Anlage 2.9.1 - Nicht investive Vorhaben
- Anlage 2.10.1 - Betreiben einer LAG und Sensibilisierung
- Anlage - Angaben und Erklärungen des Antragstellers bei Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV
- De-minimis-Erklärung
- De-minimis-Merkblatt (*.pdf, 0,38 MB)
Elektronischer Auszahlungsantrag für investive Maßnahmen – DIANAweb
Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Auszahlungsanträge zu ermöglichen, nutzen Sie bitte zur Erstellung des Auszahlungsantrages das Programm »DIANAweb«.
Für die Richtlinie LEADER stehen Ihnen nachfolgende Links zur Verfügung:
Mit Hilfe der Anwenderdokumentation können Sie Ihren Auszahlungsantrag erstellen und an die Bewilligungsbehörde senden, ohne dass eine Installation des Programmes lokal auf dem Rechner erforderlich ist.
Der nachfolgende Link führt Sie zum Themenportal und gibt Ihnen allgemeingültige Hinweise zur Anwendung von »DIANAweb«:
Bei technischen Problemen während der Arbeit mit DIANAweb steht Ihnen die Hotline der Firma deg zur Verfügung.
Auszahlungsformulare
- Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen für Vorhaben des ELER nach Förderrichtlinie LEADER
- Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen für Vorhaben des ELER nach RL LEADER/2014 auf Basis SEK
- Anlage - Erläuterung der Baudurchführung für Vorhaben auf Basis SEK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)
- Anlage - Flächenberechnung für Vorhaben auf Basis SEK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)
- Anlage - Belegliste für anteilsfinanzierte Teilvorhaben
- Anlage - Gewerbliche Wirtschaft
- Anlage - Technische Infrastruktur
- Anlage - Daseinsvorsorge-Infrastruktur
- Anlage - Freizeit-Infrastruktur
- Anlage - Kultur-Infrastruktur
- Anlage - Bildungsinfrastruktur (einschließlich Kindertageseinrichtungen)
- Anlage - Investive Vorhaben zum Wohnen (einschließlich Mietwohnungen) sowie sonstige investive private Vorhaben mit nicht wirtschaftlicher Tätigkeit
- Anlage - Siedlungsstruktur und Ökologie
- Anlage - Betreiben einer LAG und Sensibilisierung
- Anlage - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des GEG (gültig für Baugenehmigung ab 01.11.2020)
- Anlage - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben der EnEV (*.pdf, 0,12 MB) (gültig für Baugenehmigung bis 31.10.2020)