Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014)
Aktuelles:
4. Aufruf »Regionalbudgets im ländlichen Raum« vom 31. März 2022
Mit dem 4. Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets vom 31. März 2022 bot das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2022 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets konnten die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR. Durch die Einordnung in die LES und das lokale Auswahlverfahren waren auch bei kleinen Projekten die Nutzung von Entwicklungspotenzialen und eine Stärkung der Zivilgesellschaft möglich. Ein Schwerpunkt konnte die Unterstützung ehrenamtlicher Projekte im Bereich der Dorfentwicklung, von Bürgerinitiativen sowie die Förderung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen sein. Durch die Weitergabe der Zuwendung von der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) an die Kleinprojektträger (Letztempfänger) übernahmen die LAG mehr Verantwortung und koordinieren das Zuwendungsverfahren eigenständig.
Die Antragstellung für das Regionalbudget 2022 war für die LEADER-Aktionsgruppen bis zum 31. Mai 2022 möglich und ist ablaufen. Derzeit läuft die Umsetzung in den LEADER-Gebieten.
- Aufruf zum Programm »Regionalbudgets im ländlichen Raum 2022« vom 31. März 2022 (*.pdf, 0,22 MB)
- Medieninformation des SMR
7. Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum«
Mit dem siebten Aufruf wird das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« weiter fortgesetzt. Damit stehen im Jahr 2022 weitere 25 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung. Ziel ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden.
Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden sollen, erfolgte wie im Jahr 2021 durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete.
Bis 10.06.2022 erfolgte die Bewertung der Vorhaben durch die LAG-Gruppierungen. Für die ausgewählten Vorhaben können vollständige Förderanträge bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise bis spätestens 26.08.2022 gestellt werden. Nachrücker können ihren Antrag bis zum 23.09.2022 einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Aufruf.
- Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« vom 31. März 2022 (*.pdf, 0,28 MB)
- Hinweise zu Unterlagen für Antrag bei BWB (*.pdf, 0,20 MB)
- Leitfaden Demografierelevanz (*.pdf, 0,17 MB)
- Medieninformation des SMR
Aufruf »Entwicklungsstrategien für den LEADER - Förderzeitraum 2023 bis 2027«
Mit dem Aufruf vom 16.07.2021 eröffnete das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung allen interessierten Gebieten die Möglichkeit einer Förderung der Erstellung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) für den LEADER-Förderzeitraum ab 2023 im Rahmen des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Bis zum 31.10.2021 konnten entsprechende Anträge von den interessierten Gebieten eingereicht werden.
Insgesamt 30 erarbeitete Strategien wurden fristgerecht für das Auswahlverfahren in 2022 zur Anerkennung der LES für den LEADER-Förderzeitraum 2023 bis 2027 eingereicht. Mit einer erfolgreichen Auswahl der LES ist gleichfalls die Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppe. bzw. Lokale Fischereiaktionsgruppe und des LEADER-Gebietes verbunden. Die Anforderungen an eine Entwicklungsstrategie für den LEADER - Förderzeitraum 2023 bis 2027 sind in einer Leistungsbeschreibung LES festgelegt. Die Formulare für die Auszahlung bei den Bewilligungsbehörden finden Sie unter »Formulare«.
- Aufruf »Entwicklungsstrategien für LEADER 2023-2027« vom 16.07.2021 (*.pdf, 1,24 MB)
- Leistungsbeschreibung LES (*.pdf, 0,34 MB)
- Leistungsbeschreibung LES Anlage 1 (*.pdf, 0,53 MB)
Einleitung:
Im ländlichen Raum sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen bzw. vorhandene Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierzu ist die Erreichbarkeit entsprechend dem heutigen und zukünftigen Bedarf zu verbessern, Investitionshemmnisse sind abzubauen und die Voraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung sind zu schaffen.
Weiterhin sind die Lebensverhältnisse und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten der Dorfbewohner zu verbessern, um einer zunehmenden Abwanderung insbesondere junger Bewohner entgegenzuwirken.
Zweck:
Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Fördergegenstand:
1. Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
2. Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten (Abfinanzierung - keine Neubewilligung)
3. Maßnahmen des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung (Förderung erfolgt nur nach einem gesonderten Aufruf des Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung - SMR)
Konditionen:
Zuwendungsart: | Projektförderung |
Finanzierungsart: | Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung |
Form der Zuwendung: | Zuschuss |
max. Fördersatz (in %): | zu 1.: 65 - 90 % zu 3.: Der Fördersatz richtet sich nach den Vorgaben des SMR im Aufruf. |
max. Förderbetrag (in EUR): | zu 1.: keine Beschränkung zu 3.: Der maximale Förder- betrag richtet sich nach den Vorgaben des SMR im Aufruf. |
Kosten (in EUR): | keine |
Antragsberechtigt:
Zu 1.: Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen
Zu 3.: Entsprechend des Aufrufs des SMR können Gemeinden und Gemeindeverbände, Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte / Tauschpartner zuwendungsberechtigt sein
Antragsstellen:
Antragsstellen für die RL LE/2014 sind die Landratsämter/Kreisfreien Städte. Die Ansprechpartner finden Sie in der Box auf der rechten Seite.
Verfahrensablauf:
Die Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars und unter Beifügung der geforderten Unterlagen gewährt.
Formulare:
Formulare zur »Erstellung einer LEADER-Entwicklungsstrategie« zum Fördergegenstand Ziffer II.3 der RL LE/2014
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau
Formulare für »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« zum Fördergegenstand Ziffer II. 3 der RL LE/2014
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau
Formulare »Regionalbudgets im ländlichen Raum« zum Fördergegenstand II.3 der RL LE/2014 (nur für LAG)
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau
Antragsformulare Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) zum Fördergegenstand Ziffer II. 1 der RL LE/2014
Bitte wählen Sie entsprechend des Förderortes Ihres Vorhabens die zuständige Antrags- und Bewilligungsbehörde aus.
- Landratsamt Bautzen
- Landratsamt Erzgebirgskreis
- Landratsamt Görlitz
- Landratsamt Leipzig
- Landratsamt Meißen
- Landratsamt Mittelsachsen
- Landratsamt Nordsachsen
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landratsamt Vogtlandkreis
- Landratsamt Zwickau