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Richtlinie Klimaschutz - Klima/2014

Aktuelles

Fünf Millionen Euro für innovative Vorhaben zur CO2-Minderung in Kommunen!

© Foto: www.weisflog.net

Förderaufruf gestartet: Projektideen können bis zum 26. Oktober 2017 eingereicht werden. Bitte beachten Sie den Aufruftext.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz – RL Klima/2014) vom 22.12.2014" wurde am 15.01.2015 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

 

Nach Maßgabe der Richtlinie können Investitionen zur Erschließung des CO2-Einsparpotenzials im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude sowie für vorbereitende Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen des Nicht-Emissionshandels-sektors gefördert werden. Daneben sind auch nicht investive Konzepte und Umsetzungsinstrumente mit dem Ziel der Einsparung von CO2förderbar.

Weitere Informationen zur Richtlinie erhalten Sie auf der

 

Förderanträge sind auf dem jeweils gültigen Antragsformular zu stellen. Diese werden ebenfalls auf dieser Homepage zur Verfügung gestellt.

Die SAB berät Sie unter der Telefonnummer 0351-4910 0 zu Fragen des Antrags- bzw. Förderverfahrens.

Für eine fachliche Beratung vor Antragstellung steht Ihnen die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH unter 0351-4910 3179 zur Verfügung.

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