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Richtlinie »Aquakultur und Fischerei« (AuF/2016)

Antragsberechtigt:

Aquakulturunternehmen, Erzeugerzusammenschlüsse sowie Fachverbände der Fischwirtschaft., Sächsische Tierseuchenkasse, Lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG), wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Freistaat Sachsen

Antragsstelle:

Zuständig ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank, SAB

Zweck:

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Fischwirtschaft, durch Förderung von Investitionen in der Aquakultur, der Binnenfischerei, der Verarbeitung und Vermarktung, durch Maßnahmen von allgemeinem Interesse, durch Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten, durch Pilotprojekte und durch die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

Konditionen:

Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse

Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie (siehe Kasten rechts) zu entnehmen.

Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung nach RL AuF/2016 sind auf der Internetseite der SAB eingestellt.

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