Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – AUK/2015
Aktuelle Informationen im Antragsjahr 2022
Februar 2022 - Hinweis zur Beantragung von Förderung der FRL AUK/2015 im Antragsjahr 2022
Antragstellende, deren fünfjähriger Verpflichtungszeitraum nach Förderrichtlinie AUK/2015 bereits erfüllt ist, können ihre Verpflichtung um ein weiteres Jahr verlängern. Für Neuverpflichtungen bestehen im Jahr 2022 weitere Zugangsbeschränkungen und verkürzte Verpflichtungszeiträume. Informationen und Details hierzu finden Sie im "Hinweisblatt Verlängerung Neuverpflichtung AUNaP 2022".
- Hinweisblatt Verlängerung Neuverpflichtung (*.pdf, 0,42 MB) Stand: Februar 2022
Seit dem Jahr 2021 werden Schläge mit dem Vorhaben AL.4-Zwischenfrüchte in sogenannten Nitratgebieten nicht mehr gefördert, ab 2022 mit Ausnahme der Trockengebiete. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen "Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung der Vorhaben RL AUK".
Hinweise und Merkblätter
- Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung der Vorhaben FRL AUK/2015 (*.pdf, 2,14 MB) Stand: Februar 2022
- Hinweisblatt Flächenkorridor (*.pdf, 0,37 MB) Stand: Februar 2022
- Mindestanforderungen an Schlagbezogene Aufzeichnungen (*.pdf, 0,16 MB) Stand: Februar 2020
- Informationsblatt zu Abtretungen und Pfändungen (*.pdf, 0,16 MB) Stand: April 2019
- Nutzungscodeliste zum Sammelantrag 2022 (*.pdf, 0,25 MB)
- Hinweise zur Förderkulisse Grünland und zu den Korrekturpunkten Naturschutz (*.pdf, 0,95 MB) Stand: Februar 2022
- Vorgänger_Nachfolger_AL_EFA (*.pdf, 0,41 MB) Stand: August 2016
Grünlandvorhaben
- Erfassungsbogen ergebnisorientierte Honorierung (HTML-Formular) nicht antragsrelevant, zum problemlosen Öffnen mit den gängen Browsern, mit PDF-Druckansicht
- Erfassungsbogen ergebnisorientierte Honorierung (PDF-Formular) nicht antragsrelevant, zum direkten Speichern mit Acrobat Reader 11
- Referenzliste ergebnisorientierte Honorierung (*.pdf, 63,40 KB) Stand: 30.12.2014
- Artenreiches Grünland in Sachsen Bestimmungshilfe für die Kennarten Stand: August 2013
Ackervorhaben AL. 5c - Mehrjährige Blühflächen
Zuwendungsvoraussetzung für die Maßnahme ist der Nachweis eines Saatgutbeleges für eine Saatgutmischung gemäß Vogaben. Die Vorgaben werden im Folgenden aufgeführt und erläutert.
- Hinweise zum Vorhaben AL 5c Mehrjährige Blühflächen (*.pdf, 0,20 MB) Stand: 10.03.2015
- Auswahlartenliste für das Vorhaben AL 5 c - Mehrjährige Blühflächen (*.pdf, 0,36 MB) Stand: März 2015
Ackervorhaben AL. 5d - Einjährige Blühflächen
- Referenzliste - Artenliste (*.pdf, 55,39 KB) Stand: 12.08.2014
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet Vorfinanzierungsdarlehen für Vorhaben der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/ 2015) an. Die Vorfinanzierungsdarlehen können von Verbänden/ Vereinen, Stiftungen und kommunalen Zusammenschlüssen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 10.000 und max. 75.000 EUR und wird speziell zur Vorfinanzierung von ELER-finanzierten Vorhaben ausgegeben.
Nähere Informationen zum Vorfinanzierungsdarlehen, Ansprechpartner für Rückfragen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen können auf folgender Internetseite der SAB abgerufen werden: