Projektauswahlkriterien
Nach Artikel 71 Abs. 2 der ELER-Verordnung sind die Auswahlkriterien für die Vorhaben/Projekte in Verantwortung der Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses festzulegen. Grundlage hierfür sind die im genehmigten Programm enthaltenen Maßnahmen und Maßnahmebereiche mit ihren Fördergegenständen und -kriterien. Darüber hinaus sind räumliche und zeitliche Auswahlkriterien sowie Kriterien für horizontale Ziele zu berücksichtigen.
Die Auswahl der Projekte obliegt den im Programm angegebenen zuständigen Behörden auf Basis der nachstehenden Auswahlkriterien.
Projektauswahlkriterien Aktuelle Fassung Stand: 21.03.2014