Krisenbeihilfe Aquakultur
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Basis des Art. 68 (3) der Verordnung (EU) 508/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2022 für Teichwirtschaftsbetriebe in Sachsen eine Beihilfe, die dem Ausgleich von betrieblichen Mehrkosten (gestiegene Futter-, Energie- und Dieselpreise) aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine dient.
Antragsberechtigt sind Teichwirtschaftsbetriebe, die im Rahmen der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) im Jahr 2022 einen Antrag für das Förderjahr 2022/2023 gestellt haben.