Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft
Zweck
Vorrangig werden Maßnahmen zur Stilllegung und Nachsorge von Deponien gefördert. Daneben können folgende Fördergegenstände Zuwendungen erhalten:
Maßnahmen der Abfallvermeidung in der kommunalen Abfallwirtschaft
- Maßnahmen zur Förderung der Eigenkompostierung
- Abfallberatung sowie Aus- und Fortbildung
- verursachergerechte Erfassungs- und Gebührensysteme
Maßnahmen der Abfallverwertung in der kommunalen Abfallwirtschaft
- Vorhaben zur Getrenntverwertung von Abfällen
- abfalltechnische Anlagen zur Verwertung von Abfällen (ausgenommen die Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biogas)
Maßnahmen der Abfallbeseitigung in der kommunalen Abfallwirtschaft
- abfalltechnische Anlagen zur Abfallbeseitigung
- vorbereitende Maßnahmen, insbesondere Standortsuche
- Deponiemaßnahmen
- Maßnahmen zum Transport von Abfällen auf der Schiene
Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in der kommunalen Abfallwirtschaft
- Aufbau von Controllingsystemen/Maßnahmen zur Verbesserung der Gebührenkalkulation
- Gutachten zu alternativen Vergleichen bei großen Investitionen
- abfallwirtschaftliche Konzeption zur Optimierung der Aufgabenerledigung
Konzeptionelle zur Abfallvermeidung und -verwertung in der gewerblichen Wirtschaft
- Industrieabfall-Koordinierungsstelle Sachsen
- Modellprojekte zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung
Körperschaften des öffentlichen Rechts (insbesondere kommunale Abfallverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden),
- für Maßnahmen im Bereich der Vorbehandlung und Deponierung können Landkreise und Gemeinden nur Zuwendungsempfänger sein, wenn sie im Gebiet eines Abfallzweckverbandes liegen und die Maßnahme vom Zweckverband positiv beurteilt wird,
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen der EU
- sowie sonstige geeignete private Träger, sofern diese nicht gewinnorientiert tätig sind