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Förderrichtlinie Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung (FRL Stadtgrün-Lärm/2022)

Am 22. August 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 durch das sächsische Kabinett verabschiedet. Das seit 2022 bestehende Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz wird deutlich ausgebaut und aufgewertet und zudem fördert Sachsen künftig Schutzmaßnahmen vor Radon.

Alle aus dem bisherigen Landesprogramm Stadtgrün/Lärmminderung/2022 bekannten Förderinhalte werden in der neuen Förderrichtlinie (als Teil B) fortgeführt.

Für das Landesprogramm/Stadtgrün wurden darüber hinaus folgende grundlegende Änderungen aufgenommen:

  • Anhebung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro,
  • Öffnung des Kreises der Begünstigten für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
  • Streichung der Vorgabe für die Mindestflächengröße von Grün-und Freiflächen sowie Fassadenbegrünungen
  • Reduzierung der Mindestflächen für Dachbegrünungsmaßnahmen von 80 m² auf 50 m²

Mit erfolgter Unterzeichnung der neuen Förderrichtlinie am 28. August 2023 tritt das bisherige Landesprogramm außer Kraft. Neue Anträge sind daher nur noch über die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 möglich. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zur Eröffnung der Antragstellung und den weiteren aktuellen Entwicklungen.

Bis zum 27. August 2023 beantragte oder bereits bewilligte Vorhaben bei der SAB sind hiervon unberührt.

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