Förderrichtlinie ASP Transport (FRL ASPT/2022)
Die in den ASP-Sperrzonen I und II erforderlichen zusätzlichen tierärztlichen Untersuchungen in Vorbereitung des Transportes von Schweinen sowie durch längere Transportwege zu den abnehmenden Schlachthöfen verursachten Mehrausgaben sollen durch diese Richtlinie teilweise ausgeglichen werden. Der Ausgleich dient der Unterstützung von Schweine haltenden Betrieben in den betroffenen ASP-Sperrzonen. Damit soll zumindest ein teilweiser Ausgleich der Nachteile gegenüber den Wettbewerbern außerhalb von Sperrzonen erfolgen.
Voraussetzungen
Die zu fördernde Betriebsstätte des schweinehaltenden Betriebes liegt in Festgelegten ASP-Sperrzonen II und III im Freistaat Sachsen
Konditionen
Projektförderung als Zuschuss im Rahmen der Anteilsfinanzierung
- Zuschuss 80 Prozent der nachgewiesenen Mehrausgaben fin Vorbereitung des Transportes,
- Zuschuss 80 Prozent der nachgewiesenen zusätzliche Transportausgaben, jedoch max. 1.600 Euro jeTransport
Gesamtzuwendungen unter 500 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Antragsberechtigt/Begünstigte sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, die Schweine halten und diese zum Schlachthof transportieren oder transportieren lassen.