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Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)

Zweck:

  1. Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMEKUL; insbesondere Projekte mit einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie im Bereich Energie
  2. Laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Natürliche und juristische Personen

Konditionen:

Zuwendungsart: Projektförderung, inst. Förderung
Finanzierungsart: Fehlbedarfs, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Regelförderquote: keine
max. Fördersatz: bis 80%; nur im Ausnahmefall nach Ziffer 5.1 Buchst. b) der RL BesIn/2021 darüber; weitere Regelungen siehe Kriterien im Aufruf

Der aktuelle Aufruf gilt vom 16. Juli bis 15. August 2024. 

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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